"Als Ius gentium, lateinisch f\u00FCr \u201ERecht der V\u00F6lker\u201C, wurden im r\u00F6mischen Recht die Bestimmungen bezeichnet, welche den Umgang mit Ausl\u00E4ndern (peregrinus) regelten. Im Gegensatz dazu stand das Ius civile, das als nationales Recht f\u00FCr die Angeh\u00F6rigen des R\u00F6mischen Reiches mit B\u00FCrgerrecht galt. Die Normierung des ius gentium war dem Umstand geschuldet, dass die Ausl\u00E4nder die lateinische Sprache nicht, oder nur unzureichend beherrschten und daher mit der r\u00F6mischen Formstrenge in Rechtsgesch\u00E4ften (Obligationen) und im Rechtsstreit (Legisaktionenverfahren) \u00FCberfordert gewesen w\u00E4ren."@de . . . "148613337"^^ . . . . . . . "Als Ius gentium, lateinisch f\u00FCr \u201ERecht der V\u00F6lker\u201C, wurden im r\u00F6mischen Recht die Bestimmungen bezeichnet, welche den Umgang mit Ausl\u00E4ndern (peregrinus) regelten. Im Gegensatz dazu stand das Ius civile, das als nationales Recht f\u00FCr die Angeh\u00F6rigen des R\u00F6mischen Reiches mit B\u00FCrgerrecht galt. Die Normierung des ius gentium war dem Umstand geschuldet, dass die Ausl\u00E4nder die lateinische Sprache nicht, oder nur unzureichend beherrschten und daher mit der r\u00F6mischen Formstrenge in Rechtsgesch\u00E4ften (Obligationen) und im Rechtsstreit (Legisaktionenverfahren) \u00FCberfordert gewesen w\u00E4ren. Im gegenw\u00E4rtigen juristischen Sprachgebrauch steht der Begriff des Ius gentium f\u00FCr diejenigen Grunds\u00E4tze und Normen im Privatrecht und im \u00F6ffentlichen Recht, die den Rechtssystemen aller V\u00F6lker gemeinsam sind und deshalb, bereits von Cicero und dann auch von den nachfolgenden Juristen, als \u201ERecht aller Menschen\u201C oder als V\u00F6lkergemeinrecht bezeichnet werden. Zum Teil wird der Begriff Ius gentium aufgrund seiner sprachlichen Bedeutung auch als Synonym f\u00FCr das V\u00F6lkerrecht verwendet, auch wenn dieses vor allem zwischenstaatliche Beziehungen regelt. Als Ius civile wird demgegen\u00FCber heutzutage das Zivilrecht eines bestimmten Landes bezeichnet, das vor allem als kodifiziertes positives Recht in Form von nationalen Gesetzen besteht. Eine Abgrenzung des Ius gentium von dem als Ius naturale bezeichneten Naturrecht ist \u00FCber die Auffassungen des Kirchenlehrers Aurelius Augustinus und des r\u00F6mischen Rechtsgelehrten Ulpian m\u00F6glich. Augustinus zufolge sei das Ius gentium als Recht aller Vernunftwesen zu verstehen. Diese Vernunftwesen k\u00F6nnen durch den rechten Gebrauch ihrer Vernunft auf dieses Recht kommen. Das Naturrecht hingegen geh\u00F6rt gem\u00E4\u00DF Ulpian nicht nur dem Menschengeschlecht, sondern allen Lebewesen."@de . . . "Ius gentium"@de . . . . . . . . . "2870793"^^ .