"Iure uxoris ist ein lateinischer Begriff, der mit \u201Eaus dem Recht der Ehefrau\u201C zu \u00FCbersetzen ist. Er wird \u00FCblicherweise benutzt, um einen (Adels-)Titel zu bezeichnen, der von einem Mann gef\u00FChrt wird, dessen Ehefrau diesen Titel aus eigenem Recht (zum Beispiel aufgrund einer Erbschaft) besitzt. Der Titel eines iure uxoris-K\u00F6nigs ist nicht zu verwechseln mit dem Prinzgemahl, der lediglich Ehemann der K\u00F6nigin ist, nicht aber Mitregent."@de . . . . . . . . . "Iure uxoris"@de . . . "158506833"^^ . . . "3990458"^^ . . . "Iure uxoris ist ein lateinischer Begriff, der mit \u201Eaus dem Recht der Ehefrau\u201C zu \u00FCbersetzen ist. Er wird \u00FCblicherweise benutzt, um einen (Adels-)Titel zu bezeichnen, der von einem Mann gef\u00FChrt wird, dessen Ehefrau diesen Titel aus eigenem Recht (zum Beispiel aufgrund einer Erbschaft) besitzt. Der Ehemann einer Erbin wurde der Besitzer der G\u00FCter und Titel seiner Ehefrau iure uxoris. Im Mittelalter galt dies durchg\u00E4ngig auch f\u00FCr regierende K\u00F6niginnen und F\u00FCrstinnen, dar\u00FCber hinaus wurde der Ehemann der Monarchin selbst Monarch. In einigen F\u00E4llen blieb er K\u00F6nig nach dem Tod seiner Ehefrau, und manchmal hinterlie\u00DF er das Reich seinen Nachkommen aus anderen Ehen (Beispiel: der litauische Gro\u00DFf\u00FCrst W\u0142adys\u0142aw II. Jagie\u0142\u0142o, der als Ehemann von K\u00F6nigin Jadwiga K\u00F6nig von Polen geworden war). Bei einer Ehescheidung blieb anfangs der Ehemann Monarch, w\u00E4hrend die Frau ihren Status verlor (Beispiel: Maria von Boulogne und Matth\u00E4us von Elsass, die 1170 geschieden wurden). In Portugal konnte ein Ehemann ein K\u00F6nig iure uxoris sein, sobald er der Vater des Erben war. K\u00F6nigin Maria I. hatte bereits Kinder von ihrem Onkel und Ehemann, als sie den Thron bestieg, so dass er als Peter III. in diesem Moment K\u00F6nig wurde. Als K\u00F6nigin Maria II. 1836 ihren zweiten Ehemann heiratete, Ferdinand von Sachsen-Coburg-Gotha, wurde dieser erst iure uxoris-Monarch, als im Jahr darauf das erste Kind geboren wurde: ab nun regierte er als Ferdinand II. gemeinsam mit seiner Frau. K\u00F6nigin Marias erster Ehemann Auguste de Beauharnais hingegen war nie iure uxoris-Monarch, da er vor der Geburt eines Erben starb. Der Titel eines iure uxoris-K\u00F6nigs ist nicht zu verwechseln mit dem Prinzgemahl, der lediglich Ehemann der K\u00F6nigin ist, nicht aber Mitregent."@de . .