. . . . . . . . . "158316535"^^ . . "Als Initiativrecht bezeichnet man das Recht von Organen eines Staates \u2013 in direkten Demokratien auch das Recht der B\u00FCrger \u2013, einer Institution der gesetzgebenden Gewalt (Legislative) einen Gesetzentwurf zur Abstimmung vorzulegen."@de . . . "225109"^^ . . . . "Initiativrecht"@de . "Als Initiativrecht bezeichnet man das Recht von Organen eines Staates \u2013 in direkten Demokratien auch das Recht der B\u00FCrger \u2013, einer Institution der gesetzgebenden Gewalt (Legislative) einen Gesetzentwurf zur Abstimmung vorzulegen."@de .