"Die Indexmiete ist eine variable Miete f\u00FCr ein Objekt (Wohnung, Gewerberaum). F\u00FCr Mietverh\u00E4ltnisse \u00FCber Wohnraum ist sie geregelt in \u00A7 557b BGB. Bei der Indexmiete handelt es sich um eine Wertsicherungsklausel, denn der Mietpreis ist nicht dauerhaft auf einen festen Wert bestimmt, sondern wird, ausgehend von einer Basismiete, nach von beiden Vertragsparteien nachvollziehbaren Parametern, wie an einen Preisindex gekoppelt. F\u00FCr die wirksame Vereinbarung einer Indexmiete bei Wohnraum ist es Voraussetzung, dass \n* die Bezugsgrundlage der vom Statistischen Bundesamt herausgegebene Verbraucherpreisindex f\u00FCr Deutschland (VIP) ist, \n* die Miete jeweils f\u00FCr ein Jahr unver\u00E4ndert bleibt, \n* die Mieterh\u00F6hung jeweils schriftlich geltend gemacht wird, \n* die Berechnung der neuen Mietforderung offengelegt wird, \n* eine Erh\u00F6hung wegen Modernisierung nur auf diejenigen F\u00E4lle beschr\u00E4nkt ist, in denen der Vermieter durch gesetzliche oder beh\u00F6rdliche Auflagen zur Modernisierung veranlasst wurde (z. B. zur Einhaltung von Abgaswerten) \n* weitere Mieterh\u00F6hungen bis zur H\u00F6he der orts\u00FCblichen Vergleichsmiete nach \u00A7 558 BGB ausgeschlossen sind. Anders als f\u00FCr Mieterh\u00F6hungen nach \u00A7 558 BGB vorgesehen, ist bei der Indexmiete f\u00FCr Wohnr\u00E4ume keine Einverst\u00E4ndniserkl\u00E4rung durch den Mieter f\u00FCr die H\u00F6he der berechneten Erh\u00F6hung erforderlich. Die Zul\u00E4ssigkeit kann im Rahmen einer Leistungsklage festgestellt werden. Die neue angepasste Miete wird ab dem \u00FCbern\u00E4chsten Monat nach dem Zugang der Anpassungserkl\u00E4rung f\u00E4llig. Bei Gewerber\u00E4umen sind andere Bezugsgr\u00F6\u00DFen und k\u00FCrzere Anpassungsfristen unter Vorbehalt zul\u00E4ssig. Ma\u00DFstab ist, dass es sich nicht um einen einseitigen Nachteil zu Lasten des Mieters handelt. Bei Gewerberaummietverh\u00E4ltnissen ist das Verbot in \u00A7 1 PrKG zu beachten. Eine variable Miete mit vertraglich festgelegter Steigerung (z. B. mit 4 % Steigerung pro Jahr) ist keine Index- sondern eine Staffelmiete. Im Vergleich mit der sonst f\u00FCr Wohnraum vorgesehenen Begrenzung einer Mieterh\u00F6hung bis zur orts\u00FCblichen Vergleichsmiete nach \u00A7 558 BGB stellt sich die Frage, wie sich die Lebenshaltungskosten oder eine andere Bezugsgr\u00F6\u00DFe im Verh\u00E4ltnis zur orts\u00FCblichen Vergleichsmiete entwickelt. Diese Abweichung ist im Rahmen der Wertermittlung zu ber\u00FCcksichtigen, da Indexmieten, als besonders langfristig angelegt, zu deutlichen Abweichungen zwischen Lebenshaltungskosten und damit der Miete von der orts\u00FCblichen Vergleichsmiete f\u00FChren d\u00FCrften. Im Regelfall d\u00FCrfte eine Indexmiete (z. B. durch den Einfluss der besonders schnell steigenden Energiekosten) \u00FCber der Mietpreisentwicklung liegen, die jedoch Ma\u00DFstab f\u00FCr den langfristigen Wert einer Immobilie ist. Bei Anwendung eines Ertragswertverfahrens kann mit R\u00FCcksicht auf die m\u00F6gliche Mieterfluktuation eine Minderung angemessen sein oder sollte von vornherein nur auf die orts\u00FCbliche Vergleichsmiete abgestellt werden."@de . . "157798778"^^ . "Die Indexmiete ist eine variable Miete f\u00FCr ein Objekt (Wohnung, Gewerberaum). F\u00FCr Mietverh\u00E4ltnisse \u00FCber Wohnraum ist sie geregelt in \u00A7 557b BGB. Bei der Indexmiete handelt es sich um eine Wertsicherungsklausel, denn der Mietpreis ist nicht dauerhaft auf einen festen Wert bestimmt, sondern wird, ausgehend von einer Basismiete, nach von beiden Vertragsparteien nachvollziehbaren Parametern, wie an einen Preisindex gekoppelt. F\u00FCr die wirksame Vereinbarung einer Indexmiete bei Wohnraum ist es Voraussetzung, dass Bei Gewerberaummietverh\u00E4ltnissen ist das Verbot in \u00A7 1 PrKG zu beachten."@de . "Indexmiete"@de . . . . . . . "680540"^^ .