. . . . . "154959070"^^ . "Der Begriff Imperium (von lateinisch imperare, \u201Eherrschen\u201C, \u201Ebefehlen\u201C, \u201Egebieten\u201C) geh\u00F6rte im r\u00F6mischen Reich zum Konzept der rechtlichen Amtsbefugnisse. Ein Mann, der ein imperium innehatte, hatte fast absolute Macht innerhalb des Zust\u00E4ndigkeitsbereichs seines Amtes, konnte aber per Veto oder Mehrheitsbeschluss durch den oder die Inhaber eines h\u00F6her- oder gleichgestellten Imperiums \u00FCberstimmt werden. Unscharf war die Abgrenzung zwischen imperium (Befehlsgewalt, Machtbereich) und potestas (Amtsgewalt). Am ehesten kann man wohl sagen, dass ein imperium immer auch eine potestas war, nicht umgekehrt. Urspr\u00FCnglich wurde jeder Tr\u00E4ger eines Imperiums als Imperator bezeichnet; erst sp\u00E4ter, seit Scipio Africanus, bekam dieses Wort eine speziellere Bedeutung \u2013 zun\u00E4chst \u201Emilit\u00E4rischer Befehlshaber\u201C, dann \u201Esiegreicher Feldherr\u201C \u2013 und bezeichnete zuletzt nur noch die r\u00F6mischen Kaiser. Im Regelfall wurde man in die \u00C4mter, mit denen ein imperium verbunden war, durch die Comitia Centuriata gew\u00E4hlt, also durch jene Volksversammlung, die das r\u00F6mische Volk in Waffen repr\u00E4sentierte. Ein Beamter mit imperium (Magistrat oder Promagistrat) wurde von Liktoren begleitet, die die fasces trugen (in Rom das traditionelle Symbol von Imperium und Autorit\u00E4t); au\u00DFerhalb des pomerium (der sakralrechtlichen Stadtgrenze) wurden den fasces \u00C4xte hinzugef\u00FCgt, um die Macht eines imperialen Beamten anzuzeigen, au\u00DFerhalb Roms die Todesstrafe \u00FCber r\u00F6mische B\u00FCrger zu verh\u00E4ngen, die unter ihm dienten. Die Zahl der Liktoren, die den Beamten begleiteten, war ein offenkundiges Zeichen des Rangs des jeweiligen Imperiums: \n* Dictator \u2013 urspr\u00FCnglich 12 Liktoren, nach der Dictatur Sullas waren es 24 \n* Da der Dictator die Todesstrafe auch innerhalb Roms verh\u00E4ngen konnte, trugen nur seine Liktoren die \u00C4xte auf den fasces auch innerhalb des Pomeriums \n* Konsul \u2013 12 Liktoren \n* Pr\u00E4tor \u2013 6 Liktoren au\u00DFerhalb, 2 innerhalb Roms \n* magister equitum (der \u201EAssistent\u201C eines Dictators) \u2013 6 Liktoren \n* Es gibt einen historischen Disput, ob das Imperium eines Pr\u00E4tors gegen\u00FCber dem Imperium eines magister equitum vorrangig war. \n* kurulischer \u00C4dil \u2013 2 Liktoren (nur in der Sp\u00E4tzeit und auch dann nicht in jedem Fall; ob \u00C4dile regelhaft ein imperium innehatten, ist unklar) \n* Da ein aedilis plebis kein imperium innehatte, wurde er nicht von Liktoren begleitet Formal erhielten die Magistrate das imperium nach ihrer Wahl durch die Comitia Centuriata bei Amtsantritt durch eine lex curiata de imperio von der sonst kaum noch \u00FCblichen und altert\u00FCmlichen Form der Volksversammlung, den Comitia Curiata, verliehen. Innerhalb Roms war es als imperium domi gewissen gesetzlichen Schranken unterworfen; au\u00DFerhalb des Pomeriums umfasste es die volle Straf- und Befehlsgewalt (imperium militiae). Vor einigen Jahren wurde wieder die \u00E4ltere Auffassung vertreten, dass ein imperium bis auf wenige Ausnahmef\u00E4lle nur au\u00DFerhalb des Pomeriums wirksam war, w\u00E4hrend die Amtsgewalt aller Magistrate in Rom als potestas galt. Das imperium domi erlosch mit dem Ende des Amtsjahres, das imperium militiae hingegen bestand prinzipiell fort, bis sein Tr\u00E4ger einen Nachfolger erhielt. Seit dem sp\u00E4ten 4. Jahrhundert v. Chr. konnte es vom Senat formal verl\u00E4ngert (\u201Eprorogiert\u201C) werden. Sein Inhaber war dann Promagistrat (Prokonsul oder Propr\u00E4tor) und hatte das Imperium in gleicher Weise inne wie w\u00E4hrend des urspr\u00FCnglichen Amtes; er wurde daher von der gleichen Anzahl Liktoren begleitet. Das imperium militiae erlosch automatisch, wenn sein Tr\u00E4ger das Pomerium \u00FCberschritt und Rom betrat; nur Triumphatoren verloren ihr imperium erst nach dem Triumphzug. Betraten sie allerdings vor dem Triumph die Stadt \u2013 etwa um sich um ein Amt zu bewerben \u2013, so verloren sie ihr imperium und den Anspruch auf den Triumph, wenn sie nicht zuvor eine Sondergenehmigung eingeholt hatten. Einige au\u00DFergew\u00F6hnliche Auftr\u00E4ge, wie das ber\u00FChmte Kommando des Gnaeus Pompeius Magnus gegen die Piraten, waren mit einem imperium maius ausgestattet, was bedeutete, dass es alle Inhaber anderer Imperia innerhalb des Auftragsgebietes \u00FCberragte (in Pompeius\u2019 Fall auch die Konsuln). Das \u00E4hnlich angelegte imperium proconsulare [maius?] (\u201E[vergr\u00F6\u00DFerte] statthalterliche Amtsgewalt\u201C) wurde ein wichtiger Bestandteil der Amtsgewalt der r\u00F6mischen Kaiser seit der Verleihung an Augustus 23 v. Chr.; es gab ihnen die M\u00F6glichkeit, in allen Provinzen den Oberbefehl \u00FCber das Heer zu \u00FCbernehmen, die dem Kaiser formal unterstellt wurden. Diese Provinzen lagen an den truppenstarken Grenzen des Reiches (darunter auch das reiche \u00C4gypten) und werden als \u201Ekaiserliche Provinzen\u201C bezeichnet, im Gegensatz zu den so genannten \u201Esenatorischen Provinzen\u201C. In den kaiserlichen Provinzen lie\u00DFen sich die Kaiser durch legati Augusti vertreten; da diese formal nicht unter eigenen Auspizien und ohne eigenes imperium agierten, konnten sie nicht zum Imperator ausgerufen werden und daher auch keinen Triumph feiern; beides stand daher faktisch nur dem Kaiser zu. Inschriften aus Nordafrika (Kyrene) belegen, dass es das imperium proconsulare zudem bereits Augustus erlaubte, auch direkt in Senatsprovinzen einzugreifen, obwohl ihm diese formal nicht unterstellt waren. Gegen Ende der Republik nahm imperium daneben, \u00E4hnlich wie provincia, zunehmend auch eine \"r\u00E4umliche\" Bedeutung an und bezeichnete also einen konkreten territorialen Zust\u00E4ndigkeits- bzw. Machtbereich. Die anfangs inoffiziellen Begriffe Imperium populi Romani (\u201EMachtbereich des r\u00F6mischen Volkes\u201C) und seit Cicero Imperium Romanum (\u201Er\u00F6misches Imperium\u201C) wurden so Bezeichnungen f\u00FCr den r\u00F6mischen Herrschaftsbereich insgesamt, also das R\u00F6mische Reich."@de . . . . . . "1588390"^^ . . "Imperium (Rom)"@de . . "Der Begriff Imperium (von lateinisch imperare, \u201Eherrschen\u201C, \u201Ebefehlen\u201C, \u201Egebieten\u201C) geh\u00F6rte im r\u00F6mischen Reich zum Konzept der rechtlichen Amtsbefugnisse. Ein Mann, der ein imperium innehatte, hatte fast absolute Macht innerhalb des Zust\u00E4ndigkeitsbereichs seines Amtes, konnte aber per Veto oder Mehrheitsbeschluss durch den oder die Inhaber eines h\u00F6her- oder gleichgestellten Imperiums \u00FCberstimmt werden. Unscharf war die Abgrenzung zwischen imperium (Befehlsgewalt, Machtbereich) und potestas (Amtsgewalt). Am ehesten kann man wohl sagen, dass ein imperium immer auch eine potestas war, nicht umgekehrt. Urspr\u00FCnglich wurde jeder Tr\u00E4ger eines Imperiums als Imperator bezeichnet; erst sp\u00E4ter, seit Scipio Africanus, bekam dieses Wort eine speziellere Bedeutung \u2013 zun\u00E4chst \u201Emilit\u00E4rischer Befehlshaber\u201C"@de . . . . . . .