. . . "Herrschaft Tonna"@de . . "8297734"^^ . "Die Herrschaft Tonna war eine territoriale Verwaltungseinheit der Ernestinischen Herzogt\u00FCmer. Sie bestand aus mehreren D\u00F6rfern um den Ort Gr\u00E4fentonna n\u00F6rdlich von Gotha, welche alle zun\u00E4chst unter der Patrimonialgerichtsbarkeit der Grafen von Tonna und Gleichen standen. Nach dem Aussterben der Grafen von Tonna und Gleichen im Jahr 1631 kam die Herrschaft Tonna an die Schenken von Tautenburg und 1640 an die Grafschaft Waldeck. Nach dem Verkauf an den Herzog von Sachsen-Gotha-Altenburg im Jahr 1677 wurde die Herrschaft als Amt Tonna weitergef\u00FChrt. Die Landeshoheit lag ab 1826 beim Herzogtum Sachsen-Coburg und Gotha. Bis zur Verwaltungs- und Gebietsreform des Herzogtums Sachsen-Coburg und Gotha im Jahr 1858 und der damit verbundenen Aufl\u00F6sung bildete die ehemalige Herrschaft Tonna als Amt den r\u00E4umlichen Bezugspunkt f\u00FCr die Einforderung landesherrlicher Abgaben und Frondienste, f\u00FCr Polizei, Rechtsprechung und Heeresfolge."@de . . "138302575"^^ . . . . "Die Herrschaft Tonna war eine territoriale Verwaltungseinheit der Ernestinischen Herzogt\u00FCmer. Sie bestand aus mehreren D\u00F6rfern um den Ort Gr\u00E4fentonna n\u00F6rdlich von Gotha, welche alle zun\u00E4chst unter der Patrimonialgerichtsbarkeit der Grafen von Tonna und Gleichen standen. Nach dem Aussterben der Grafen von Tonna und Gleichen im Jahr 1631 kam die Herrschaft Tonna an die Schenken von Tautenburg und 1640 an die Grafschaft Waldeck. Nach dem Verkauf an den Herzog von Sachsen-Gotha-Altenburg im Jahr 1677 wurde die Herrschaft als Amt Tonna weitergef\u00FChrt. Die Landeshoheit lag ab 1826 beim Herzogtum Sachsen-Coburg und Gotha."@de . . .