"158208414"^^ . . "Herennius Modestinus (deutsch auch Modestin; * um 185) war ein r\u00F6mischer sp\u00E4tklassischer Jurist an der Schwelle zur Epiklassik. Modestinus stammte aus dem n\u00F6rdlichen Kleinasien. Er war ein Sch\u00FCler Ulpians. Juristische Bedeutung erlangte er durch die Zitiergesetze der Kaiser Valentinian III. und Theodosius II., die ihn neben weiteren vier klassischen Juristen, n\u00E4mlich Gaius (um 150), Papinian (etwa 150\u2013212), Ulpian (etwa 170\u2013223) und Iulius Paulus (Ende 2. Jahrhundert/Anfang 3. Jahrhundert) zu bindenden Autorit\u00E4ten erhoben. Auf die Rechtsmeinungen der Gelehrten kam es stets an, wenn Gerichtsprozesse zu bew\u00E4ltigen waren."@de . "0003"^^ . "Herennius Modestinus"@de . . . . . . . "Herennius Modestinus"^^ . . "n/88/29494" . "r\u00F6mischer Jurist"^^ . "r\u00F6mischer Jurist"^^ . "11889109X" . . . "Herennius Modestinus (deutsch auch Modestin; * um 185) war ein r\u00F6mischer sp\u00E4tklassischer Jurist an der Schwelle zur Epiklassik. Modestinus stammte aus dem n\u00F6rdlichen Kleinasien. Er war ein Sch\u00FCler Ulpians. Juristische Bedeutung erlangte er durch die Zitiergesetze der Kaiser Valentinian III. und Theodosius II., die ihn neben weiteren vier klassischen Juristen, n\u00E4mlich Gaius (um 150), Papinian (etwa 150\u2013212), Ulpian (etwa 170\u2013223) und Iulius Paulus (Ende 2. Jahrhundert/Anfang 3. Jahrhundert) zu bindenden Autorit\u00E4ten erhoben. Auf die Rechtsmeinungen der Gelehrten kam es stets an, wenn Gerichtsprozesse zu bew\u00E4ltigen waren. Modestinus wird mit einem Reskript Gordians aus dem Jahr 240 in Verbindung gebracht, das eines seiner Gutachten (responsa) erw\u00E4hnt, das er einer Partei erstellt hatte, an die das Reskript gerichtet war. Dieses Gutachten ist Bestandteil seines Werkes Responsorum libri XIX und z\u00E4hlt zur Gattung kasuistischer Literatur. Wie andere sp\u00E4tklassische Juristen, war Modestinus weiterhin Verfasser ausf\u00FChrlicher Unterrichtswerke. Dazu z\u00E4hlen die Werke Pandectarum libri XII, Regularum X und Differentiarum IX. Nachdem zunehmend Monografien (libri singulares) in Mode gekommen waren, verfasste er deren sieben: De testamentis, De inofficioso testamento, De legatis et fideicommissis, De manumissionibus, De ritu nuptiarum, De differentia dotis sowie De praescriptionibus. 345 Passagen in den Digesten sind aus Schriften Modestinus\u2019 \u00FCbernommen."@de . "13105767" . . . "p"^^ . . . "2"^^ . . . . . . . . . "340791"^^ . . . . "Herennius Modestinus"@de . "3"^^ . . "0002"^^ . .