"161708"^^ . "Heimarbeit"@de . . . . . . . . . "Unselbst\u00E4ndige Heimarbeit ist eine Form der Lohnarbeit (bzw. der nicht selbst\u00E4ndigen Erwerbsarbeit), bei der der Arbeitsplatz entweder in der eigenen Wohnung oder in selbst gew\u00E4hlter Arbeitsst\u00E4tte der Besch\u00E4ftigten liegt, w\u00E4hrend der Arbeitgeber die Produktionsmittel zur Verf\u00FCgung stellt und das Eigentum an dem hergestellten Produkt erwirbt. Die Heimarbeitsentgelte werden in der Regel durch (rote) \u201Ebindende Festsetzungen\u201C als Mindestentgelte je Stunde oder je bearbeitetes St\u00FCck, in Ausnahmef\u00E4llen auch durch Spezial-Tarifvertr\u00E4ge, bestimmt. Staatliche Entgeltpr\u00FCfer (Gewerbeaufsichts\u00E4mter \u2013 staatliche \u00C4mter f\u00FCr Arbeitsschutz) \u00FCberwachen die Einhaltung der Mindestarbeitsbedingungen. Im Gegensatz zu Arbeitnehmern unterliegt der Heimarbeiter nicht dem Direktionsrecht des Auftraggebers und ist auch nicht in dessen Betrieb eingegliedert. Gleichwohl ist seine Arbeit prinzipiell nach gleichen Grunds\u00E4tzen wie bei Arbeitnehmern in der Kranken-, Pflege-, Arbeitslosen-, Renten- und Unfallversicherung sozialversicherungspflichtig. Selbst\u00E4ndige Heimarbeit ist in Abgrenzung dazu unabh\u00E4ngig von einem Arbeitgeber. Diese kann ein Kunde in Auftrag geben. Wenn Heimarbeit ohne feste Bestellung oder bestimmten Auftrag auf eigene Rechnung ausgef\u00FChrt wird, spricht man von Hausgewerbetreibenden. Diese bieten ihre Produkte oder Dienstleistung entweder selbst oder \u00FCber Verkaufsorganisationen (im Network-Marketing) an. Bei der Teleheimarbeit verrichten Arbeitnehmer Telearbeit in der eigenen Wohnung, meist unterst\u00FCtzt durch Kommunikationsmittel wie Internet, Fax, Telefon oder Videotelefonie."@de . "4024098-8" . . . . . "157896270"^^ . . "s"^^ . . "Unselbst\u00E4ndige Heimarbeit ist eine Form der Lohnarbeit (bzw. der nicht selbst\u00E4ndigen Erwerbsarbeit), bei der der Arbeitsplatz entweder in der eigenen Wohnung oder in selbst gew\u00E4hlter Arbeitsst\u00E4tte der Besch\u00E4ftigten liegt, w\u00E4hrend der Arbeitgeber die Produktionsmittel zur Verf\u00FCgung stellt und das Eigentum an dem hergestellten Produkt erwirbt. Die Heimarbeitsentgelte werden in der Regel durch (rote) \u201Ebindende Festsetzungen\u201C als Mindestentgelte je Stunde oder je bearbeitetes St\u00FCck, in Ausnahmef\u00E4llen auch durch Spezial-Tarifvertr\u00E4ge, bestimmt. Staatliche Entgeltpr\u00FCfer (Gewerbeaufsichts\u00E4mter \u2013 staatliche \u00C4mter f\u00FCr Arbeitsschutz) \u00FCberwachen die Einhaltung der Mindestarbeitsbedingungen."@de .