"Als Hauptstadtbeschluss wird der Beschluss des Deutschen Bundestages vom 20. Juni 1991 bezeichnet, infolge der deutschen Wiedervereinigung seinen Sitz von Bonn nach Berlin zu verlegen. Der Begriff Hauptstadtbeschluss ist dabei irref\u00FChrend, weil Berlin bereits 1990 mit Inkrafttreten des Einigungsvertrages Bundeshauptstadt der Bundesrepublik Deutschland geworden war."@de . "156648289"^^ . . . . . . "220790"^^ . . "Als Hauptstadtbeschluss wird der Beschluss des Deutschen Bundestages vom 20. Juni 1991 bezeichnet, infolge der deutschen Wiedervereinigung seinen Sitz von Bonn nach Berlin zu verlegen. Der Begriff Hauptstadtbeschluss ist dabei irref\u00FChrend, weil Berlin bereits 1990 mit Inkrafttreten des Einigungsvertrages Bundeshauptstadt der Bundesrepublik Deutschland geworden war. Die Verlegung des Parlaments- und Regierungssitzes nach Berlin erfolgte weitgehend im Sommer 1999, wobei jeweils Zweitsitze der Bundesregierung (\u00FCber die Bundesministerien) und der Legislative (\u00FCber den Bundesrat) in Bonn verblieben \u2013 wodurch auch von einem \u201Egeteilten\u201C Regierungssitz gesprochen werden kann."@de . . . . . . . . . . . "Hauptstadtbeschluss"@de .