"Als Haager Abkommen oder Haager Konventionen wird eine Anzahl von Konventionen bezeichnet, die auf den Haager Friedenskonferenzen 1899 und 1907 zwischen den wichtigsten damaligen M\u00E4chten abgeschlossen wurden, und die verschiedene kriegsv\u00F6lkerrechtliche Regelungen enthalten. Sie bilden bis heute einen wichtigen Teil des humanit\u00E4ren V\u00F6lkerrechts, soweit sie nicht durch die technischen Entwicklungen \u00FCberholt sind. Lediglich die Bestimmungen zur Behandlung von Kriegsgefangenen und von Zivilpersonen sind durch die Genfer Konventionen vom 12. August 1949 abgel\u00F6st worden. Der Teil des humanit\u00E4ren V\u00F6lkerrechts, der die Haager Konventionen umfasst, wird manchmal als Haager Recht bezeichnet, neben dem durch die Genfer Konventionen definierten Genfer Recht. Die Abkommen der zweiten Haager Friedenskonferenz werden wie folgt nummeriert: 1. \n* Haager Abkommen betreffend die friedliche Erledigung von internationalen Streitf\u00E4llen 2. \n* Haager Abkommen betreffend die Nichtanwendung von Gewalt bei Eintreibung von Vertragsschulden 3. \n* Haager Abkommen betreffend den Beginn der Feindseligkeiten (auch zur Neutralit\u00E4t und zur Form der Kriegserkl\u00E4rung) 4. \n* Haager Abkommen betreffend die Gesetze und Gebr\u00E4uche des Landkriegs (mit Haager Landkriegsordnung) 5. \n* Haager Abkommen betreffend die Rechte und Pflichten der neutralen M\u00E4chte und Personen im Falle eines Landkriegs 6. \n* Haager Abkommen \u00FCber die Behandlung der feindlichen Kauffahrteischiffe beim Ausbruche der Feindseligkeiten 7. \n* Haager Abkommen betreffend die Umwandlung von Kauffahrteischiffen in Kriegsschiffe 8. \n* Haager Abkommen betreffend die Legung von unterseeischen selbstt\u00E4tigen Kontaktminen 9. \n* Haager Abkommen betreffend die Beschie\u00DFung durch Seestreitkr\u00E4fte in Kriegszeiten 10. \n* Haager Abkommen betreffend die Anwendung der Grunds\u00E4tze des Genfer Abkommens auf den Seekrieg 11. \n* Haager Abkommen \u00FCber gewisse Beschr\u00E4nkungen des Beuterechts im Seekriege 12. \n* Haager Abkommen betreffend die Errichtung eines internationalen Prisenhofs (nicht in Kraft getreten) 13. \n* Haager Abkommen betreffend die Rechte und Pflichten der Neutralen im Falle eines Seekriegs Die meisten der Haager Abkommen enthalten eine sogenannte Allbeteiligungsklausel. Diese besagt, dass das betreffende Abkommen w\u00E4hrend eines Krieges nur gilt, wenn alle am Krieg beteiligten Staaten Vertragspartei des jeweiligen Abkommens sind. Die Haager Landkriegsordnung (Anlage zum IV. Haager Abkommen) als wichtigster Teil der Haager Abkommen wird jedoch mittlerweile als V\u00F6lkergewohnheitsrecht angesehen. Sie gilt damit auch f\u00FCr Staaten, die nicht explizit Vertragspartei dieses Abkommens sind. Diese Rechtsauffassung wurde unter anderem durch ein Urteil des Internationalen Milit\u00E4rgerichtshofs von N\u00FCrnberg aus dem Jahr 1946 etabliert und gilt seitdem als allgemein anerkannt."@de . . . . . . . . . "1177894"^^ . "157931257"^^ . . "Haager Abkommen"@de . "20080917004323"^^ . "Deutsche amtliche \u00DCbersetzungen der Abkommen und Erkl\u00E4rungen der beiden Haager Friedenskonferenzen"^^ . . "Als Haager Abkommen oder Haager Konventionen wird eine Anzahl von Konventionen bezeichnet, die auf den Haager Friedenskonferenzen 1899 und 1907 zwischen den wichtigsten damaligen M\u00E4chten abgeschlossen wurden, und die verschiedene kriegsv\u00F6lkerrechtliche Regelungen enthalten. Sie bilden bis heute einen wichtigen Teil des humanit\u00E4ren V\u00F6lkerrechts, soweit sie nicht durch die technischen Entwicklungen \u00FCberholt sind. Lediglich die Bestimmungen zur Behandlung von Kriegsgefangenen und von Zivilpersonen sind durch die Genfer Konventionen vom 12. August 1949 abgel\u00F6st worden. Der Teil des humanit\u00E4ren V\u00F6lkerrechts, der die Haager Konventionen umfasst, wird manchmal als Haager Recht bezeichnet, neben dem durch die Genfer Konventionen definierten Genfer Recht."@de . .