. . "s"^^ . . . "sh/85/16091" . . "158691519"^^ . "00566292" . . . . . "4130793-8" . . "22411"^^ . . . . . . . "Eine Grenze (Lehnwort aus dem Altpolnischen, altslawisch, (alt-)polnisch granica: Grenze, Abk\u00FCrzungen: Gr. und Grz.) ist der Rand eines Raumes und damit ein Trennwert, eine Trennlinie oder eine Trennfl\u00E4che. Grenzen k\u00F6nnen geographische R\u00E4ume begrenzen. Dazu geh\u00F6ren politische oder administrative Grenzen, wirtschaftliche-, Zollgrenzen oder Grenzen von Eigentum. Grundst\u00FCcksgrenzen werden im Liegenschaftskataster nachgewiesen. R\u00E4ume k\u00F6nnen auch unscharf begrenzt sein, etwa Landschaften, Kulturgrenzen oder Verbreitungsgebiete, die man in der Natur kaum durch Linienstrukturen festmachen kann. Die Grenzen eines Volumens k\u00F6nnen Fl\u00E4chen, Linien oder Punkte sein, wie Seitenfl\u00E4chen, Kanten und Ecken eines W\u00FCrfels. Der Luftraum ist f\u00FCr Zwecke des Luftverkehrs begrenzt; seine Grenzen beinhalten ein Volumen. Ein Beispiel f\u00FCr Grenzen von eindimensionalen R\u00E4umen ist die obere und untere Grenze in der Mathematik (siehe Supremum). Umgangssprachlich wird daf\u00FCr auch Grenzwert, Schwellwert oder Schranke gebraucht. Beispiele f\u00FCr nichtgeometrische R\u00E4ume sind die \u00FCbliche Verhaltensweise oder die Intimsph\u00E4re. Auch Rechten sind Grenzen gesetzt. Die Allgemeine Handlungsfreiheit aus Art. 2 Abs. 1 GG (Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland) lautet: \u201EJeder hat das Recht auf die freie Entfaltung seiner Pers\u00F6nlichkeit, soweit er nicht die Rechte anderer verletzt und nicht gegen die verfassungsm\u00E4\u00DFige Ordnung oder das Sittengesetz verst\u00F6\u00DFt.\u201C Auch das Gewissen setzt dem eigenen Tun und Lassen Grenzen."@de . . . . . . . . "Grenze"@de . "Eine Grenze (Lehnwort aus dem Altpolnischen, altslawisch, (alt-)polnisch granica: Grenze, Abk\u00FCrzungen: Gr. und Grz.) ist der Rand eines Raumes und damit ein Trennwert, eine Trennlinie oder eine Trennfl\u00E4che. Grenzen k\u00F6nnen geographische R\u00E4ume begrenzen. Dazu geh\u00F6ren politische oder administrative Grenzen, wirtschaftliche-, Zollgrenzen oder Grenzen von Eigentum. Grundst\u00FCcksgrenzen werden im Liegenschaftskataster nachgewiesen. R\u00E4ume k\u00F6nnen auch unscharf begrenzt sein, etwa Landschaften, Kulturgrenzen oder Verbreitungsgebiete, die man in der Natur kaum durch Linienstrukturen festmachen kann."@de . . . . . . .