. "Die Grafschaft Sargans war bis 1798 ein historisches Territorium im heutigen Kanton St. Gallen in der Ostschweiz. Zentrum der Grafschaft waren das St\u00E4dtchen und das Schloss Sargans. 1460\u20131798 bildete die Grafschaft Sargans als Landvogtei eine Gemeine Herrschaft in der Alten Eidgenossenschaft. Der Name \u00ABSarganserland\u00BB, bis 1798 synonym mit \u00ABGrafschaft Sargans\u00BB zu gebrauchen, steht seit dem 15. Jahrhundert f\u00FCr eine starke Identit\u00E4t der Voralpenregion und hat sich bis heute auf politischer, wirtschaftlicher und kultureller Ebene erhalten."@de . . "1771771"^^ . . "147366800"^^ . "Grafschaft Sargans"@de . . . . . "Die Grafschaft Sargans war bis 1798 ein historisches Territorium im heutigen Kanton St. Gallen in der Ostschweiz. Zentrum der Grafschaft waren das St\u00E4dtchen und das Schloss Sargans. 1460\u20131798 bildete die Grafschaft Sargans als Landvogtei eine Gemeine Herrschaft in der Alten Eidgenossenschaft. Der Name \u00ABSarganserland\u00BB, bis 1798 synonym mit \u00ABGrafschaft Sargans\u00BB zu gebrauchen, steht seit dem 15. Jahrhundert f\u00FCr eine starke Identit\u00E4t der Voralpenregion und hat sich bis heute auf politischer, wirtschaftlicher und kultureller Ebene erhalten. Der Blutsgerichtsbezirk der Grafschaft Sargans umfasste urspr\u00FCnglich die Herrschaft Sargans selbst, Walenstadt, Quarten sowie die Herrschaft Nidberg. 1483 vereinigten die herrschenden Sieben Orte der Eidgenossenschaft auch noch die Herrschaft Freudenberg, also das Gebiet der Abtei Pf\u00E4fers, mit der Grafschaft Sargans. Die Herrschaft Gr\u00E4pplang bei Flums, urspr\u00FCnglich dem Bischof von Chur zugeh\u00F6rig, war von 1528 bis 1767 im Besitz der Familie Tschudi (ehemals aus Glarus), unterstand f\u00FCr das Hochgericht aber auch dem eidgen\u00F6ssischen Landvogt in Sargans. Die ehemalige Grafschaft und (ab 1460/1483) Landvogtei Sargans umfasste somit die folgenden heutigen Gemeinden: \n* Sargans \n* Vilters-Wangs \n* Bad Ragaz \n* Pf\u00E4fers \n* Mels \n* Flums \n* Walenstadt \n* Wartau \n* Quarten (nur Blutgerichtsbarkeit, sonst zur Herrschaft Windegg zugeh\u00F6rig)"@de . . . . . . . . .