. "Ein Gewaltschutzgesetz bezweckt den Schutz einer Person vor allen Formen von Gewalt im privaten h\u00E4uslichen Umfeld. Andere Rechtsordnungen verfolgen solche Gewaltakte nur im Rahmen des gew\u00F6hnlichen Strafrechts, z. B. als K\u00F6rperverletzung oder N\u00F6tigung. Neu am Gewaltschutzgesetz ist, dass die Person, von der eine Gewaltgef\u00E4hrdung ausgeht, polizeilich der Wohnung verwiesen werden kann, w\u00E4hrend das Opfer h\u00E4uslicher Gewalt bleibt und nicht Zuflucht suchen muss."@de . . . . . . . . "Ein Gewaltschutzgesetz bezweckt den Schutz einer Person vor allen Formen von Gewalt im privaten h\u00E4uslichen Umfeld. Andere Rechtsordnungen verfolgen solche Gewaltakte nur im Rahmen des gew\u00F6hnlichen Strafrechts, z. B. als K\u00F6rperverletzung oder N\u00F6tigung. Neu am Gewaltschutzgesetz ist, dass die Person, von der eine Gewaltgef\u00E4hrdung ausgeht, polizeilich der Wohnung verwiesen werden kann, w\u00E4hrend das Opfer h\u00E4uslicher Gewalt bleibt und nicht Zuflucht suchen muss."@de . . "Gesetz zum zivilrechtlichen Schutz vor Gewalttaten und Nachstellungen"^^ . . . "Gewaltschutzgesetz"^^ . . . . . . "2002-01-01"^^ . "4131827"^^ . . . . . . "158796425"^^ . "2001-12-11"^^ . . . . "GewSchG"^^ . "Gewaltschutzgesetz"@de . . "402"^^ .