"Gewahrsam"@de . "Der \u00FCberwiegend strafrechtlich verwendete Begriff des Gewahrsams korrespondiert mit dem \u00FCberwiegend zivilrechtlich und \u00F6ffentlich-rechtlich verwendeten Begriff des Besitzes. Gewahrsam und Besitz unterscheiden sich im Wesentlichen im Bereich von mittelbarem Besitz und Besitzdienerschaft. Der mittelbare Besitzer hat zwar Besitz, nicht aber Gewahrsam an einer Sache. Der Besitzdiener hat keinen Besitz an der Sache, wohl aber Gewahrsam."@de . "Der \u00FCberwiegend strafrechtlich verwendete Begriff des Gewahrsams korrespondiert mit dem \u00FCberwiegend zivilrechtlich und \u00F6ffentlich-rechtlich verwendeten Begriff des Besitzes. Gewahrsam und Besitz unterscheiden sich im Wesentlichen im Bereich von mittelbarem Besitz und Besitzdienerschaft. Der mittelbare Besitzer hat zwar Besitz, nicht aber Gewahrsam an einer Sache. Der Besitzdiener hat keinen Besitz an der Sache, wohl aber Gewahrsam."@de . . . . "150268682"^^ . . . . "693462"^^ .