. . . . . "Als getrennte Tr\u00E4gerschaft (auch: getrennte Aufgabenwahrnehmung, gAw) bezeichnete man bei der Bearbeitung von Arbeitslosengeld II von 2005 bis 2011 die Situation in einer Kommune (Landkreis/Kreisfreie Stadt), dass diese weder durch eine Arbeitsgemeinschaft wahrgenommen wurde noch die Kommune die Aufgaben im Rahmen des Optionsmodells selbst erledigte. In diesem Fall bearbeiteten die Kommune und die Agentur f\u00FCr Arbeit ihren Aufgabenbereich im Rahmen der gesetzlichen Regelungen getrennt voneinander. Die getrennte Tr\u00E4gerschaft ist infolge einer Gesetzes\u00E4nderung seit 1. Januar 2012 \u00F6rtlich nicht mehr anzutreffen, da \u00FCberall nur noch Optionskommunen oder Gemeinsame Einrichtungen von Agentur und Kommune arbeiten. Verschiedene theoretische Konzeptionen der getrennten Tr\u00E4gerschaft bezeichnete man als Kooperatives Jobcenter (KJC) oder Zentrum f\u00FCr Arbeit."@de . . . "Getrennte Tr\u00E4gerschaft"@de . . "Als getrennte Tr\u00E4gerschaft (auch: getrennte Aufgabenwahrnehmung, gAw) bezeichnete man bei der Bearbeitung von Arbeitslosengeld II von 2005 bis 2011 die Situation in einer Kommune (Landkreis/Kreisfreie Stadt), dass diese weder durch eine Arbeitsgemeinschaft wahrgenommen wurde noch die Kommune die Aufgaben im Rahmen des Optionsmodells selbst erledigte. In diesem Fall bearbeiteten die Kommune und die Agentur f\u00FCr Arbeit ihren Aufgabenbereich im Rahmen der gesetzlichen Regelungen getrennt voneinander. Die getrennte Tr\u00E4gerschaft ist infolge einer Gesetzes\u00E4nderung seit 1. Januar 2012 \u00F6rtlich nicht mehr anzutreffen, da \u00FCberall nur noch Optionskommunen oder Gemeinsame Einrichtungen von Agentur und Kommune arbeiten. Verschiedene theoretische Konzeptionen der getrennten Tr\u00E4gerschaft bezeichnete man a"@de . "3197390"^^ . . "142729786"^^ .