. "Gesetzgebungsauftrag"@de . "60029860"^^ . . . "Ein Gesetzgebungsauftrag ist nach deutschem Verfassungsrecht eine Handlungsgebot des Verfassungsgebers an den Gesetzgeber. Gesetzgebungsauftr\u00E4ge finden sich sowohl in den Grundrechtsbestimmungen als auch im Staatsorganisationsrecht. Ein Beispiel aus dem Staatsorganisationsrecht ist die Bestimmung des Artikel 38 Absatz 3 Grundgesetz. Danach ist ein Bundesgesetz zwingend erforderlich, um das N\u00E4here \u00FCber die Wahl der Abgeordneten des Deutschen Bundestages zu bestimmen."@de . . "3802391"^^ . . "Ein Gesetzgebungsauftrag ist nach deutschem Verfassungsrecht eine Handlungsgebot des Verfassungsgebers an den Gesetzgeber. Gesetzgebungsauftr\u00E4ge finden sich sowohl in den Grundrechtsbestimmungen als auch im Staatsorganisationsrecht. Ein Beispiel f\u00FCr einen Gesetzgebungsauftrag ist die staatlichen Schutzpflicht zugunsten der Menschenw\u00FCrde gem\u00E4\u00DF Artikel 1 Absatz 1 Satz 2 Grundgesetz, soweit sie sich zu einer konkreten Handlungsanweisung an den Gesetzgeber konkretisiert. So muss der Gesetzgeber daf\u00FCr Sorge tragen, dass das Existenzminimum gegebenenfalls durch auf Gesetz beruhende Sozialleistungen gesichert wird. Ein Beispiel aus dem Staatsorganisationsrecht ist die Bestimmung des Artikel 38 Absatz 3 Grundgesetz. Danach ist ein Bundesgesetz zwingend erforderlich, um das N\u00E4here \u00FCber die Wahl der Abgeordneten des Deutschen Bundestages zu bestimmen. Ein Beispiel f\u00FCr einen (seit 1919 unerf\u00FCllten) Gesetzgebungsauftrag ist die Vorschrift des Artikel 138 Absatz 1 der Weimarer Reichsverfassung in Verbindung mit Artikel 140 Grundgesetz. Danach werden die Staatsleistungen an Religionsgesellschaften durch die Landesgesetzgebung abgel\u00F6st, wobei die Grunds\u00E4tze hierf\u00FCr das Reich (lies: der Bund) aufstellt."@de .