. "Das Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik war das \u00F6ffentliche Verk\u00FCndungsblatt der Deutschen Demokratischen Republik. Kein Gesetz war g\u00FCltig, wenn es nicht im Gesetzblatt verk\u00FCndet worden war (Art. 85 Verfassung der DDR vom 7. Oktober 1949 und Art. 65 Verfassung der DDR vom 6. April 1968). Dann war im Rahmen des Rechtsstaatsprinzips auch eine r\u00FCckwirkende Geltung durchaus m\u00F6glich. Das Blatt wurde vom B\u00FCro des Ministerrats der DDR herausgegeben und durch den Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik vertrieben. Das Gesetzblatt wurde in Berlin ausgegeben."@de . . "Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik"@de . . . . . "Das Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik war das \u00F6ffentliche Verk\u00FCndungsblatt der Deutschen Demokratischen Republik. Kein Gesetz war g\u00FCltig, wenn es nicht im Gesetzblatt verk\u00FCndet worden war (Art. 85 Verfassung der DDR vom 7. Oktober 1949 und Art. 65 Verfassung der DDR vom 6. April 1968). Dann war im Rahmen des Rechtsstaatsprinzips auch eine r\u00FCckwirkende Geltung durchaus m\u00F6glich. Das Blatt wurde vom B\u00FCro des Ministerrats der DDR herausgegeben und durch den Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik vertrieben. Das Gesetzblatt wurde in Berlin ausgegeben. Das Gesetzblatt erschien seit der Verk\u00FCndung der ersten Verfassung der Deutschen Demokratischen Republik (Nr. 1 vom 8. Oktober 1949) und ersetzte das Zentralverordnungsblatt. 1954 wurde ein zweiter Teil als \u201EZentralblatt der Deutschen Demokratischen Republik\u201C herausgegeben. Ab 1955 wurde das Gesetzblatt in zwei Teilen herausgegeben von 1960 bis 1971 wurde zus\u00E4tzlich ein dritter Teil herausgegeben. Mit der Deutschen Wiedervereinigung wurde am 3. Oktober 1990 das Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik obsolet und die meisten in ihm verk\u00FCndeten Gesetze gem\u00E4\u00DF dem Einigungsvertrag aufgehoben."@de . . . "158298028"^^ . . . . . . . . . "4391132"^^ .