"Art. 5 G vom 13. Oktober 2016"^^ . . . . "1999-01-01"^^ . . "158858228"^^ . . . "1998-08-26"^^ . "Das Gesetz gegen Wettbewerbsbeschr\u00E4nkungen (GWB) ist die Zentralnorm des deutschen Kartell- und Wettbewerbsrechts. Das Gesetz bezweckt die Erhaltung eines funktionierenden, ungehinderten und m\u00F6glichst vielgestaltigen Wettbewerbs; es reglementiert und bek\u00E4mpft daher vor allem die Akkumulation und den Missbrauch von Marktmacht sowie die Koordination und Begrenzung des Wettbewerbsverhaltens unabh\u00E4ngiger Marktteilnehmer. Nicht zu verwechseln ist das GWB mit dem Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG). Das UWG gew\u00E4hrleistet vor allem die Sittlichkeit, Lauterkeit und Fairness des Wettbewerbs."@de . . "E038"^^ . "Kartellgesetz"^^ . "Das Gesetz gegen Wettbewerbsbeschr\u00E4nkungen (GWB) ist die Zentralnorm des deutschen Kartell- und Wettbewerbsrechts. Das Gesetz bezweckt die Erhaltung eines funktionierenden, ungehinderten und m\u00F6glichst vielgestaltigen Wettbewerbs; es reglementiert und bek\u00E4mpft daher vor allem die Akkumulation und den Missbrauch von Marktmacht sowie die Koordination und Begrenzung des Wettbewerbsverhaltens unabh\u00E4ngiger Marktteilnehmer. Nicht zu verwechseln ist das GWB mit dem Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG). Das UWG gew\u00E4hrleistet vor allem die Sittlichkeit, Lauterkeit und Fairness des Wettbewerbs."@de . "157495"^^ . "2017-01-01"^^ . "2013-06-26"^^ . "703"^^ . "GWB"^^ . . . "Gesetz gegen Wettbewerbsbeschr\u00E4nkungen"@de . "Bundesrepublik Deutschland"^^ . "1957-07-27"^^ . "1958-01-01"^^ . . . "Gesetz gegen Wettbewerbsbeschr\u00E4nkungen"^^ .