. . . . . "Gesellschaftliche Gerichte waren in der DDR mit Laienrichtern besetzte Gerichte der \u201Esozialistischen Rechtspflege\u201C. Nach \u00A7 1 des Gesetzes \u00FCber die gesellschaftlichen Gerichte der Deutschen Demokratischen Republik sollten \u201E[d]ie gesellschaftlichen Gerichte [...] gew\u00E4hlte Organe der Erziehung und Selbsterziehung der B\u00FCrger [sein]\u201C und das \u201ERecht der B\u00FCrger auf Mitwirkung an der Rechtspflege\u201C verwirklichen."@de . "Gesellschaftliche Gerichte"@de . . . "8486319"^^ . "Gesellschaftliche Gerichte waren in der DDR mit Laienrichtern besetzte Gerichte der \u201Esozialistischen Rechtspflege\u201C. Nach \u00A7 1 des Gesetzes \u00FCber die gesellschaftlichen Gerichte der Deutschen Demokratischen Republik sollten \u201E[d]ie gesellschaftlichen Gerichte [...] gew\u00E4hlte Organe der Erziehung und Selbsterziehung der B\u00FCrger [sein]\u201C und das \u201ERecht der B\u00FCrger auf Mitwirkung an der Rechtspflege\u201C verwirklichen."@de . "158184462"^^ .