. . . . "Gerichtsherrenstand im Thurgau"@de . "Der Gerichtsherrenstand war eine geordnete Vereinigung von weltlichen und geistlichen Inhabern niederer Gerichtsherrschaften (Vogteien) in der Landgrafschaft Thurgau und bildete sp\u00E4testens seit dem 16. Jahrhundert eine K\u00F6rperschaft, die sich im allj\u00E4hrlichen Gerichtsherrentag als eine Art Landstandschaft institutionalisierte und bis zum Ende des Ancien R\u00E9gime 1798 die herrschaftlichen Interessen und Rechte einerseits gegen\u00FCber dem eidgen\u00F6ssischen Landvogt im Thurgau und anderseits gegen\u00FCber der Landschaft (Gemeinden, Quartiere) zu wahren suchte."@de . "2355040"^^ . . . "135278388"^^ . . "Der Gerichtsherrenstand war eine geordnete Vereinigung von weltlichen und geistlichen Inhabern niederer Gerichtsherrschaften (Vogteien) in der Landgrafschaft Thurgau und bildete sp\u00E4testens seit dem 16. Jahrhundert eine K\u00F6rperschaft, die sich im allj\u00E4hrlichen Gerichtsherrentag als eine Art Landstandschaft institutionalisierte und bis zum Ende des Ancien R\u00E9gime 1798 die herrschaftlichen Interessen und Rechte einerseits gegen\u00FCber dem eidgen\u00F6ssischen Landvogt im Thurgau und anderseits gegen\u00FCber der Landschaft (Gemeinden, Quartiere) zu wahren suchte."@de . . .