. "Der Gemeinfreiheit unterliegen alle geistigen Sch\u00F6pfungen, an denen keine Immaterialg\u00FCterrechte, insbesondere kein Urheberrecht, bestehen. Die im anglo-amerikanischen Raum anzutreffende (PD) ist \u00E4hnlich, aber nicht identisch mit der europ\u00E4ischen Gemeinfreiheit. Nach dem Schutzlandprinzip bestimmt sich die Gemeinfreiheit immer nach der jeweiligen nationalen Rechtsordnung, in der eine Nutzung vorgenommen wird. Gemeinfreie G\u00FCter k\u00F6nnen von jedermann ohne eine Genehmigung oder Zahlungsverpflichtung zu jedem beliebigen Zweck verwendet werden. Wer Immaterialg\u00FCterrechte geltend macht (Schutzrechtsber\u00FChmung), obwohl das Gut in Wahrheit gemeinfrei ist, kann Gegenanspr\u00FCche des zu Unrecht in Anspruch Genommenen ausl\u00F6sen. Der Begriff der Gemeinfreiheit wird vor allem in Bezug auf Urheberrechte benutzt, in Bezug auf andere Immaterialg\u00FCterrechte sind Begriffe wie Freihaltebed\u00FCrfnis im Markenrecht oder Freier Stand der Technik und naheliegende Weiterentwicklung im Patentrecht \u00FCblich. Im gewerblichen Feld wird auch von Wettbewerbsfreiheit gesprochen. Sie fallen alle unter die Gemeinfreiheit im weiteren Sinne."@de . . "3827"^^ . "Der Gemeinfreiheit unterliegen alle geistigen Sch\u00F6pfungen, an denen keine Immaterialg\u00FCterrechte, insbesondere kein Urheberrecht, bestehen. Die im anglo-amerikanischen Raum anzutreffende (PD) ist \u00E4hnlich, aber nicht identisch mit der europ\u00E4ischen Gemeinfreiheit. Nach dem Schutzlandprinzip bestimmt sich die Gemeinfreiheit immer nach der jeweiligen nationalen Rechtsordnung, in der eine Nutzung vorgenommen wird."@de . . . . . . . "Gemeinfreiheit"@de . . . . . . . . . . . . . "156910008"^^ . . .