"Gegenk\u00F6nig"@de . "158000994"^^ . . . . . . . . . "81315"^^ . . . . . "Als Gegenk\u00F6nig bezeichnet man einen K\u00F6nig, der \u2013 aufgrund zerr\u00FCtteter, instabiler oder unklarer Machtverh\u00E4ltnisse oder nicht geregelter oder umstrittener Thronfolge \u2013 gegen einen noch amtierenden K\u00F6nig aufgestellt wurde, um diesen zu st\u00FCrzen. Gegenk\u00F6nige traten in Wahlmonarchien wie dem Heiligen R\u00F6mischen Reich h\u00E4ufiger auf als in Erbmonarchien wie England oder Frankreich. Manche der Gegenk\u00F6nige konnten sich mit ihrem Herrschaftsanspruch durchsetzen und wurden als rechtm\u00E4\u00DFige K\u00F6nige anerkannt, z. B. Friedrich II.. Bei einigen, z. B. Heinrich II. (Bayern) und Ekbert II. (Mei\u00DFen), ist ihr Status als K\u00F6nig oder Gegenk\u00F6nig bis heute umstritten. Mit der Regelung der K\u00F6nigswahl durch die Goldene Bulle Karls IV. (1356) wurde im Heiligen R\u00F6mischen Reich die Wahl eines Gegenk\u00F6nigs nahezu ausgeschlossen."@de . . "Als Gegenk\u00F6nig bezeichnet man einen K\u00F6nig, der \u2013 aufgrund zerr\u00FCtteter, instabiler oder unklarer Machtverh\u00E4ltnisse oder nicht geregelter oder umstrittener Thronfolge \u2013 gegen einen noch amtierenden K\u00F6nig aufgestellt wurde, um diesen zu st\u00FCrzen. Gegenk\u00F6nige traten in Wahlmonarchien wie dem Heiligen R\u00F6mischen Reich h\u00E4ufiger auf als in Erbmonarchien wie England oder Frankreich. Mit der Regelung der K\u00F6nigswahl durch die Goldene Bulle Karls IV. (1356) wurde im Heiligen R\u00F6mischen Reich die Wahl eines Gegenk\u00F6nigs nahezu ausgeschlossen."@de . .