. . . . . . . . . . "Gefahrengebiete in Hamburg im Januar 2014"@de . . "153682146"^^ . . "Die Einrichtung der Gefahrengebiete in Hamburg 2014 war eine Ma\u00DFnahme der Hamburger Polizei vom 4. bis 13. Januar 2014, bei der nach dem Polizeirecht mehrere Stadtteile zu Gefahrengebieten erkl\u00E4rt worden waren. Das betraf St. Pauli, Sternschanze, Altona-Altstadt und gro\u00DFe Teile von Altona-Nord. Begr\u00FCndet wurde die Anordnung damit, dass in den Wochen zuvor Angriffe gegen Polizeibeamte mit Personensch\u00E4den sowie gegen Einrichtungen der Polizei mit Sachsch\u00E4den stattgefunden hatten. Ab dem 9. Januar 2014 wurden diese Gefahrengebiete \u00F6rtlich verkleinert und zeitlich beschr\u00E4nkt. Die Ereignisse standen im Kontext der Demonstrationen in Hamburg am 21. Dezember 2013, bei der es zu Auseinandersetzungen zwischen Demonstranten und der Polizei kam."@de . . "8061105"^^ . . . "Die Einrichtung der Gefahrengebiete in Hamburg 2014 war eine Ma\u00DFnahme der Hamburger Polizei vom 4. bis 13. Januar 2014, bei der nach dem Polizeirecht mehrere Stadtteile zu Gefahrengebieten erkl\u00E4rt worden waren. Das betraf St. Pauli, Sternschanze, Altona-Altstadt und gro\u00DFe Teile von Altona-Nord. Begr\u00FCndet wurde die Anordnung damit, dass in den Wochen zuvor Angriffe gegen Polizeibeamte mit Personensch\u00E4den sowie gegen Einrichtungen der Polizei mit Sachsch\u00E4den stattgefunden hatten. Ab dem 9. Januar 2014 wurden diese Gefahrengebiete \u00F6rtlich verkleinert und zeitlich beschr\u00E4nkt. Die Ereignisse standen im Kontext der Demonstrationen in Hamburg am 21. Dezember 2013, bei der es zu Auseinandersetzungen zwischen Demonstranten und der Polizei kam. W\u00E4hrend Senat und Polizei die Einrichtung der Gefahrengebiete als erfolgreich, \u201Enotwendig und rechtlich zul\u00E4ssig\u201C bezeichneten, kam es mehrfach zu Demonstrationen gegen die Einrichtung und die damit verbundenen polizeilichen Ma\u00DFnahmen, die gr\u00F6\u00DFte mit mehreren tausend Teilnehmern am 18. Januar 2014. Die Oppositionsparteien Die Linke, Die Gr\u00FCnen und die FDP sowie Teile der Medien kritisierten die Einrichtung der Gefahrengebiete. Das Hamburgische Oberverwaltungsgericht erkl\u00E4rte die Einrichtung von Gefahrengebieten durch die Hamburger Polizei in einer Entscheidung vom 13. Mai 2015 f\u00FCr verfassungswidrig. Die Vorgaben f\u00FCr die verdachtsunabh\u00E4ngigen Kontrollen von B\u00FCrgern seien zu unbestimmt und verstie\u00DFen gegen den Grundsatz der Verh\u00E4ltnism\u00E4\u00DFigkeit. Die Einschr\u00E4nkung der Freiheit d\u00FCrfe nicht in das Ermessen der Verwaltung gestellt werden. Eine polizeiliche Lagebeurteilung k\u00F6nne kein Ma\u00DFstab f\u00FCr Grundrechtseingriffe sein. Das Urteil ist noch nicht rechtskr\u00E4ftig, die Innenbeh\u00F6rde kann innerhalb eines Monats Beschwerde einlegen. Die Einrichtung von Gefahrengebieten nach polizeilicher Lagebewertung wird in Hamburg seit 1995 praktiziert, drei dieser polizeilichen Sonderrechtszonen bestehen dauerhaft in St. Pauli, Altona-Altstadt und St. Georg."@de . . . .