. . . . . "150786730"^^ . "Friedensvertrag"@de . . . . . . "Ein Friedensvertrag ist ein v\u00F6lkerrechtlicher Vertrag zwischen Kriegsparteien, der einen Friedensschluss (definitiver Friedensvertrag) oder dessen wesentliche Bedingungen vorl\u00E4ufig festsetzende Bestimmungen (Pr\u00E4liminarfrieden) enth\u00E4lt. Beide Arten folgen den gleichen Rechtss\u00E4tzen \u00FCber Form, Wirkung usw. Im Gegensatz zum Waffenstillstand ist der Abschluss eines Friedensvertrages in der Gegenwart nur zwischen v\u00F6lkerrechtlich anerkannten Regierungen m\u00F6glich. Wichtigste Bestandteile von Friedensvertr\u00E4gen sind u. a. schriftlich fixierte Regelungen zu Fragen der territorialen Souver\u00E4nit\u00E4t und der politischen Verh\u00E4ltnisse, Absichtserkl\u00E4rungen zur k\u00FCnftigen Gestaltung der bi- bzw. multilateralen Beziehungen, Art und Umfang der Entsch\u00E4digungsanspr\u00FCche und Konsequenzen im milit\u00E4rischen Bereich, etwa Demobilisierung der Streitkr\u00E4fte. Ein Friedensvertrag f\u00FChrt zum Vertragsfrieden. Ein Friedensvertrag ist nicht obligatorisch; der Friedenszustand kann nach einem Krieg oder Waffenstillstand \u201Eauch auf andere Weise hergestellt werden. Jeder andere Vertrag kann die gleiche Wirkung haben, etwa ein Vertrag zur Aufnahme diplomatischer Beziehungen, dem nur mittelbar die Wirkung der Beendigung des Kriegszustandes zu entnehmen ist [\u2026], oder ein Vertrag \u00FCber die Errichtung freundschaftlicher Beziehungen [\u2026].\u201C"@de . "s"^^ . . . . . . . . "129510"^^ . . "4127768-5" . . . . . . "Ein Friedensvertrag ist ein v\u00F6lkerrechtlicher Vertrag zwischen Kriegsparteien, der einen Friedensschluss (definitiver Friedensvertrag) oder dessen wesentliche Bedingungen vorl\u00E4ufig festsetzende Bestimmungen (Pr\u00E4liminarfrieden) enth\u00E4lt. Beide Arten folgen den gleichen Rechtss\u00E4tzen \u00FCber Form, Wirkung usw."@de . .