. "819391"^^ . "50.0"^^ . . "city"^^ . . . . "8.27111"^^ . . . "150862206"^^ . "DE"^^ . "Die Titulatur als Freie Stadt Mainz beschreibt in der Geschichte der Stadt die Zeit von der Verleihung des Freiheitsprivilegs durch Erzbischof Siegfried III. von Eppstein 1244 bis zum Ende der Mainzer Stiftsfehde 1462. Nicht zu verwechseln ist der Begriff \u201EFreie Stadt\u201C mit dem der \u201EReichsstadt\u201C. Als Freie St\u00E4dte bezeichnete man ab dem Mittelalter solche St\u00E4dte, die sich im Lauf des Mittelalters von ihrer (erz-)bisch\u00F6flichen Stadtherrschaft mehr oder weniger emanzipieren konnten. Da der Begriff in der Reichsverfassung nicht institutionell beschrieben ist, muss der Begriff \u201EFreie Stadt\u201C f\u00FCr jeden Einzelfall pr\u00E4zisiert werden. Im Falle der Stadt Mainz waren dem Erzbischof einzelne stadtherrliche Rechte verblieben. Die Zeit als Freie Stadt, insbesondere die Epoche bis 1328 gilt als Bl\u00FCtezeit i"@de . "50.0"^^ . . "Freie Stadt Mainz"@de . . . . . . . "50.0 8.27111111111111" . "Die Titulatur als Freie Stadt Mainz beschreibt in der Geschichte der Stadt die Zeit von der Verleihung des Freiheitsprivilegs durch Erzbischof Siegfried III. von Eppstein 1244 bis zum Ende der Mainzer Stiftsfehde 1462. Nicht zu verwechseln ist der Begriff \u201EFreie Stadt\u201C mit dem der \u201EReichsstadt\u201C. Als Freie St\u00E4dte bezeichnete man ab dem Mittelalter solche St\u00E4dte, die sich im Lauf des Mittelalters von ihrer (erz-)bisch\u00F6flichen Stadtherrschaft mehr oder weniger emanzipieren konnten. Da der Begriff in der Reichsverfassung nicht institutionell beschrieben ist, muss der Begriff \u201EFreie Stadt\u201C f\u00FCr jeden Einzelfall pr\u00E4zisiert werden. Im Falle der Stadt Mainz waren dem Erzbischof einzelne stadtherrliche Rechte verblieben. Die Zeit als Freie Stadt, insbesondere die Epoche bis 1328 gilt als Bl\u00FCtezeit in der Mainzer Stadtgeschichte."@de . . "8.27111"^^ .