. "26.3"^^ . . . "Frauenspiegel"@de . . "Mitteilungen der Vorderasiatisch-\u00C4gyptischen Gesellschaft"^^ . . . "Als Frauenspiegel bezeichnet man die Tafel A der mittelassyrischen Gesetze. Der Begriff geht auf den deutsch-italienischen Rechtshistoriker Mariano San Nicol\u00F2 zur\u00FCck, der sich als Professor an der Universit\u00E4t M\u00FCnchen gemeinsam mit seinem Leipziger Kollegen Paul Koschaker besonders mit der Erforschung der Keilschriftrechte besch\u00E4ftigte. Die Tafel enth\u00E4lt ann\u00E4hernd 60 Rechtss\u00E4tze, wobei am Anfang und Ende der Tafel vor allem strafrechtliche Bestimmungen stehen, die sich mehrheitlich auf Straftaten beziehen, die von oder an Frauen begangen werden k\u00F6nnen. Dazwischen finden sich vor allem eherechtliche Bestimmungen."@de . "158552526"^^ . "Als Frauenspiegel bezeichnet man die Tafel A der mittelassyrischen Gesetze. Der Begriff geht auf den deutsch-italienischen Rechtshistoriker Mariano San Nicol\u00F2 zur\u00FCck, der sich als Professor an der Universit\u00E4t M\u00FCnchen gemeinsam mit seinem Leipziger Kollegen Paul Koschaker besonders mit der Erforschung der Keilschriftrechte besch\u00E4ftigte. Die Tafel enth\u00E4lt ann\u00E4hernd 60 Rechtss\u00E4tze, wobei am Anfang und Ende der Tafel vor allem strafrechtliche Bestimmungen stehen, die sich mehrheitlich auf Straftaten beziehen, die von oder an Frauen begangen werden k\u00F6nnen. Dazwischen finden sich vor allem eherechtliche Bestimmungen. Die Strafvorschriften besch\u00E4ftigen sich vor allen mit Verm\u00F6gensdelikten, wie Diebstahl oder Veruntreuung von Tempel- und Familieneigentum, sowie mit Delikten gegen die sexuelle Sittlichkeit, wie Vergewaltigung, Schwangerschaftsabbruch, Kuppelei, Ehebruch, eigenm\u00E4chtige Ehescheidung durch die Frau, unangemessene Kleidung sowie Verleumdung von Ehefrauen. Hinzu treten aber auch allgemeine Straftatbest\u00E4nde wie etwa Mord oder Homosexualit\u00E4t unter M\u00E4nnern. Auff\u00E4llig ist dabei, dass die Strafen im Vergleich zum babylonischen Codex \u1E2Aammurapi deutlich grausamer anmuten und die Frauen ihren Ehem\u00E4nnern gegen\u00FCber in personen- und verm\u00F6gensrechtlicher Hinsicht benachteiligt erscheinen.Parallelen zum Codex \u1E2Aammurapi bestehen jedoch in den eherechtlichen Vorschriften. So fordern auch die mittelassyrischen Gesetze einen Ehevertrag zwischen Br\u00E4utigam und Brautvater, wobei der Br\u00E4utigam einen Brautpreis zu leisten hatte. Nach der Eheschlie\u00DFung stand dem Mann nach Ausweis des Frauenspiegels ein weitgehendes Privatstrafrecht gegen\u00FCber seiner Frau zu, das neben einem Z\u00FCchtigungsrecht auch die Todesstrafe im Fall des Ehebruchs vorsah. Wie f\u00FCr die mittelassyrischen Gesetze allgemein, ist auch f\u00FCr den Frauenspiegel seine Rechtsnatur noch nicht endg\u00FCltig gekl\u00E4rt."@de . . . "1921"^^ . "Leipzig"^^ . . . . . . "Quellenkritische Untersuchungen zu den \"altassyrischen Gesetzen\""@de . "Hinrichs" . "Koschaker ging noch davon aus, dass es sich um altassyrische Gesetze handele."^^ . . . . "79-84" . "6863844"^^ .