. . "2011-11-09"^^ . "Fernunterrichtsschutzgesetz"^^ . . . "Gesetz zum Schutz der Teilnehmer am Fernunterricht"^^ . . . . "4154098-0" . . . "2211"^^ . "Das Gesetz zum Schutz der Teilnehmer am Fernunterricht (Fernunterrichtsschutzgesetz \u2013 FernUSG) regelt in Deutschland Rechte und Pflichten der Anbieter und Teilnehmer beim Fernunterricht. Es wurde vom Deutschen Bundestag am 24. August 1976 erlassen und trat am 1. Januar 1977 in Kraft. Zust\u00E4ndige Beh\u00F6rde u. a. f\u00FCr die Erteilung von Zulassungen ist die Staatliche Zentralstelle f\u00FCr Fernunterricht (ZFU) in K\u00F6ln."@de . "K007"^^ . . "1977-01-01"^^ . . "524230"^^ . "w"^^ . . "1976-08-24"^^ . "158036955"^^ . . "Art. 1 G vom 2. November 2011"^^ . "Das Gesetz zum Schutz der Teilnehmer am Fernunterricht (Fernunterrichtsschutzgesetz \u2013 FernUSG) regelt in Deutschland Rechte und Pflichten der Anbieter und Teilnehmer beim Fernunterricht. Es wurde vom Deutschen Bundestag am 24. August 1976 erlassen und trat am 1. Januar 1977 in Kraft. Das Gesetz bestimmt unter anderem, dass Fernlehrg\u00E4nge einer staatlichen Zulassung bed\u00FCrfen, und definiert umfassende Informations- und Vertragspflichten f\u00FCr zulassungspflichtige Fernlehrg\u00E4nge. Inhaltlich wird der Fernunterricht im Rahmen der Zust\u00E4ndigkeit der L\u00E4nder durch einen Staatsvertrag \u00FCber das Fernunterrichtswesen ausgestaltet. Fernunterricht im Sinne dieses Gesetzes ist die auf vertraglicher Grundlage erfolgende, entgeltliche Vermittlung von Kenntnissen und F\u00E4higkeiten, bei der der Lehrende und der Lernende ausschlie\u00DFlich oder \u00FCberwiegend r\u00E4umlich getrennt sind und der Lehrende oder sein Beauftragter den Lernerfolg \u00FCberwachen; klassischer Fernunterricht f\u00E4llt hierunter ebenso wie E-Learning-Angebote. Zust\u00E4ndige Beh\u00F6rde u. a. f\u00FCr die Erteilung von Zulassungen ist die Staatliche Zentralstelle f\u00FCr Fernunterricht (ZFU) in K\u00F6ln."@de . "FernUSG"^^ . . "2000-12-04"^^ . "Fernunterrichtsschutzgesetz"@de .