. . "157146644"^^ . . . . "Fehde im Recht. Eine Problemskizze."^^ . "104453"^^ . "s"^^ . . . "20070612224317"^^ . "Der Ausdruck Fehde bezeichnet ein Rechtsinstitut, das vom Mittelalter bis zur Fr\u00FChen Neuzeit die Regulierung von Rechtsbr\u00FCchen direkt zwischen Gesch\u00E4digtem und Sch\u00E4diger unter Ausschaltung einer \u00FCbergeordneten Instanz regelte. Fehdef\u00E4hig waren nur Freie. Handlungen eines Knechtes wurden seinem Herrn zugerechnet. Sie wird heutzutage oft mit Blutrache gleichgesetzt, wobei letztere aber als Blutfehde nur die Ultima Ratio der Konfliktbew\u00E4ltigung innerhalb der Fehde darstellte, wenn S\u00FChne und Schadensausgleich nicht mehr griffen oder von einer der Parteien abgelehnt wurden. Der Begriff Fehde ist aus unserem heutigen Rechtsempfinden heraus negativ belegt, da in modernen Staaten mit Gewaltmonopol und rechtsstaatlicher Regelung der Beziehungen zwischen ihnen und den B\u00FCrgern bzw. der Beziehungen der B\u00FCrger untereinander jegliche Selbstjustiz abgelehnt wird."@de . . . . . . "4153827-4" . . . "Der Ausdruck Fehde bezeichnet ein Rechtsinstitut, das vom Mittelalter bis zur Fr\u00FChen Neuzeit die Regulierung von Rechtsbr\u00FCchen direkt zwischen Gesch\u00E4digtem und Sch\u00E4diger unter Ausschaltung einer \u00FCbergeordneten Instanz regelte. Fehdef\u00E4hig waren nur Freie. Handlungen eines Knechtes wurden seinem Herrn zugerechnet. Sie wird heutzutage oft mit Blutrache gleichgesetzt, wobei letztere aber als Blutfehde nur die Ultima Ratio der Konfliktbew\u00E4ltigung innerhalb der Fehde darstellte, wenn S\u00FChne und Schadensausgleich nicht mehr griffen oder von einer der Parteien abgelehnt wurden."@de . . . . . . "Fehde"@de .