. . . "Fallrecht (englisch: case law) ist eine Rechtsordnung, die ihre prim\u00E4re Quelle nicht in generellen Gesetzen, sondern in der richterlichen Entscheidung konkreter F\u00E4lle hat (Kasuistik). Es wurde einst im r\u00F6mischen Recht entwickelt und wird weitgehend im anglo-amerikanischen Rechtskreis angewandt. Anders als im kontinentaleurop\u00E4ischen Recht st\u00FCtzt sich die Rechtsfindung im Fallrecht prim\u00E4r auf die fr\u00FChere Rechtsprechung zu vorangegangenen vergleichbaren F\u00E4llen (Pr\u00E4zedenzf\u00E4llen)."@de . "158651918"^^ . . "748103"^^ . "Fallrecht (englisch: case law) ist eine Rechtsordnung, die ihre prim\u00E4re Quelle nicht in generellen Gesetzen, sondern in der richterlichen Entscheidung konkreter F\u00E4lle hat (Kasuistik). Es wurde einst im r\u00F6mischen Recht entwickelt und wird weitgehend im anglo-amerikanischen Rechtskreis angewandt. Anders als im kontinentaleurop\u00E4ischen Recht st\u00FCtzt sich die Rechtsfindung im Fallrecht prim\u00E4r auf die fr\u00FChere Rechtsprechung zu vorangegangenen vergleichbaren F\u00E4llen (Pr\u00E4zedenzf\u00E4llen)."@de . . . . "Fallrecht"@de . . . . .