. "Die Erziehungsrente ist eine Rentenart im System der deutschen gesetzlichen Rentenversicherung. Die in \u00A7 47 Sechstes Buch Sozialgesetzbuch (SGB VI) geregelte Rente z\u00E4hlt per Definition zu den Renten wegen Todes; im Unterschied zu einer Hinterbliebenenrente wird sie nicht aus den rentenrechtlichen Zeiten des Verstorbenen, sondern aus den rentenrechtlichen Zeiten des Beziehers gezahlt. Erziehungsrente erhalten nach dem 30. Juni 1977 Geschiedene, wenn ihr geschiedener Ehegatte verstorben ist, solange ein eigenes Kind oder ein Kind des Verstorbenen erzogen wird und die Bezieher der Rente die Regelaltersgrenze noch nicht erreicht haben. Die Einkommensanrechnung erfolgt analog zur Witwenrente nach \u00A7 97 Sechstes Buch Sozialgesetzbuch. Anspruch auf Erziehungsrente besteht auch f\u00FCr verwitwete Ehegatten, f\u00FCr die ein Rentensplitting durchgef\u00FChrt worden ist. Diese Ausf\u00FChrungen gelten analog auch f\u00FCr eingetragene Lebenspartnerschaften."@de . . "147409543"^^ . . "Die Erziehungsrente ist eine Rentenart im System der deutschen gesetzlichen Rentenversicherung. Die in \u00A7 47 Sechstes Buch Sozialgesetzbuch (SGB VI) geregelte Rente z\u00E4hlt per Definition zu den Renten wegen Todes; im Unterschied zu einer Hinterbliebenenrente wird sie nicht aus den rentenrechtlichen Zeiten des Verstorbenen, sondern aus den rentenrechtlichen Zeiten des Beziehers gezahlt. Die Einkommensanrechnung erfolgt analog zur Witwenrente nach \u00A7 97 Sechstes Buch Sozialgesetzbuch. Diese Ausf\u00FChrungen gelten analog auch f\u00FCr eingetragene Lebenspartnerschaften."@de . . . . "Erziehungsrente"@de . . . . "893157"^^ . .