"802443"^^ . "153056464"^^ . . . . . . . "Ein erweitertes Splitting kann vom Familiengericht im Rahmen eines bei einer Ehescheidung durchzuf\u00FChrenden Versorgungsausgleichs angeordnet werden. Nach dem Vorbild des \"normalen\" Splittings werden beim erweiterten Splitting zum Ausgleich f\u00FCr ein grunds\u00E4tzlich schuldrechtlich auszugleichendes Anrecht ersatzweise vor oder in der Ehezeit in der gesetzlichen Rentenversicherung erworbene Anwartschaften des ausgleichspflichtigen Ehegatten auf das Rentenversicherungskonto des Ausgleichsberechtigten \u00FCbertragen. Die gesetzliche Grundlage des erweiterten Splittings findet sich in \u00A7 3b Abs.1 Nr.1 VAHRG. Siehe auch: Splitting, Realteilung, Quasisplitting, Analoges Quasisplitting"@de . "Erweitertes Splitting"@de . "Ein erweitertes Splitting kann vom Familiengericht im Rahmen eines bei einer Ehescheidung durchzuf\u00FChrenden Versorgungsausgleichs angeordnet werden. Nach dem Vorbild des \"normalen\" Splittings werden beim erweiterten Splitting zum Ausgleich f\u00FCr ein grunds\u00E4tzlich schuldrechtlich auszugleichendes Anrecht ersatzweise vor oder in der Ehezeit in der gesetzlichen Rentenversicherung erworbene Anwartschaften des ausgleichspflichtigen Ehegatten auf das Rentenversicherungskonto des Ausgleichsberechtigten \u00FCbertragen. Die gesetzliche Grundlage des erweiterten Splittings findet sich in \u00A7 3b Abs.1 Nr.1 VAHRG."@de .