. "Erbtochter bezeichnete nicht direkt die Tochter des Erblassers, sondern auch andere n\u00E4here weibliche Verwandte. Frauen kamen in Adelsh\u00E4usern nur zum Zuge, wenn das m\u00E4nnliche Geschlecht ausgestorben war. Im Mittelalter konnte Lehen nur an Frauen vererbt werden, wenn der Grundherr und der Erblasser eine Vereinbarung trafen, daf\u00FCr war der Grundherr an der Wahl des Ehemannes beteiligt. Hieraus entstanden sogenannte \u201EWeiberlehen\u201C. Beim Hochadel kommt noch die Problematik der Thronfolge hinzu. So waren Erbt\u00F6chter oft an den gro\u00DFen Dynastiewechseln beteiligt. Im deutschen Erbrecht hat der Begriff Erbtochter dagegen keine Bedeutung."@de . . "1826820"^^ . "137333667"^^ . "Erbtochter"@de . "Erbtochter bezeichnete nicht direkt die Tochter des Erblassers, sondern auch andere n\u00E4here weibliche Verwandte. Frauen kamen in Adelsh\u00E4usern nur zum Zuge, wenn das m\u00E4nnliche Geschlecht ausgestorben war. Im Mittelalter konnte Lehen nur an Frauen vererbt werden, wenn der Grundherr und der Erblasser eine Vereinbarung trafen, daf\u00FCr war der Grundherr an der Wahl des Ehemannes beteiligt. Hieraus entstanden sogenannte \u201EWeiberlehen\u201C."@de . . . . . . . . .