"Als Erbmonarchie (auch heredit\u00E4re Monarchie) wird eine Monarchie bezeichnet, bei der die Thronfolge erbrechtlich geregelt ist. Die Erblinie kann patrilinear, wobei die Herrschaft vom Vater auf den Sohn \u00FCbertragen wird, oder matrilinear, also durch eine Tochter vermittelt, ausgestaltet werden \u2013 wobei in letzteren F\u00E4llen in der Regel die Krone vom Schwiegervater auf den Schwiegersohn \u00FCbergeht (z. B. im \u00E4ltesten chinesischen Kaisertum). Die strukturellen Konflikte zwischen Herrscher und Erben werden dadurch zu einem (typischerweise heftigen) famili\u00E4ren Vater-Sohn-Konflikt transformiert. (vgl.: Familie (Soziologie))."@de . . . . . "Als Erbmonarchie (auch heredit\u00E4re Monarchie) wird eine Monarchie bezeichnet, bei der die Thronfolge erbrechtlich geregelt ist. Die Erblinie kann patrilinear, wobei die Herrschaft vom Vater auf den Sohn \u00FCbertragen wird, oder matrilinear, also durch eine Tochter vermittelt, ausgestaltet werden \u2013 wobei in letzteren F\u00E4llen in der Regel die Krone vom Schwiegervater auf den Schwiegersohn \u00FCbergeht (z. B. im \u00E4ltesten chinesischen Kaisertum). Die strukturellen Konflikte zwischen Herrscher und Erben werden dadurch zu einem (typischerweise heftigen) famili\u00E4ren Vater-Sohn-Konflikt transformiert. (vgl.: Familie (Soziologie)). Eine weitere Erbregel bestimmt, welches von mehreren Kindern Erbe wird: Bei der Primogenitur, die in der Praxis viel h\u00E4ufiger ist, erbt das \u00E4lteste Kind, bei der Ultimogenitur das j\u00FCngste. Am h\u00E4ufigsten ist in der Erbmonarchie die patrilineare Primogenitur. Dabei ist zu unterscheiden zwischen der rein m\u00E4nnlichen Erbfolge nach dem so genannten \u201ESalischen Gesetz\u201C (heute z. B. noch in Liechtenstein) und der abgemilderten Form \u2212 etwa nach der sogenannten \u201EPragmatischen Sanktion\u201C, bei der die S\u00F6hne des Herrschers seinen T\u00F6chtern in der Erbfolge vorgehen, diese wiederum aber Vorrang vor fernerer (auch m\u00E4nnlicher) Verwandtschaft genie\u00DFen (z. B. in Gro\u00DFbritannien bis 2011). Viele noch bestehende Erbmonarchien entfernen sich von diesen das Geschlecht ber\u00FCcksichtigenden Erbregeln. So haben beispielsweise Schweden 1980, Belgien 1991, D\u00E4nemark 2009 und das Vereinigte K\u00F6nigreich 2011 die Erbfolge davon unabh\u00E4ngig gestaltet: Das \u00E4lteste Kind, ungeachtet des Geschlechtes, besteigt den Thron. Trotz der auch durch die genetischen Zuf\u00E4lle des Erbgangs oft zweifelhaften Regentenqualit\u00E4t von Erbmonarchinnen und Erbmonarchen, die dazu f\u00FChren kann, dass die tats\u00E4chliche Macht oder ihre Funktion durch offizielle oder inoffizielle Vertreter ausge\u00FCbt wird (Regent, Wesir, Hausmeier, Shogun), wird die Erbmonarchie in traditionellen Gesellschaften gegen\u00FCber der Wahlmonarchie oft vorgezogen, weil \u2013 politikwissenschaftlich beurteilt \u2013 deren Legitimation h\u00F6her eingesch\u00E4tzt wird als die einer Wahl, die vielleicht sogar ohne gesellschaftlichen Konsens erfolgt, was zum Konflikt \u2212 im Grenzfall sogar zu einem B\u00FCrgerkrieg \u2212 f\u00FChren kann.(Siehe auch: Gebl\u00FCtsrecht)\n"@de . . . . . . . "Erbmonarchie"@de . . . . . . . . "216324"^^ . . . . . "147795843"^^ .