. "Ein Erbgesessener oder \u201Eerbgesessener Hausmann\u201C war Besitzer eines langfristig, meist \u00FCber mehrere Erbg\u00E4nge, im Eigentum einer Familie befindlichen \u201EPlatzes\u201C (Bauernhof mit L\u00E4ndereien). Aus dem Kreis dieser Eigenerben wurden bis zur Neuzeit in l\u00E4ndlichen Regionen meistens die unteren Richter\u00E4mter, etwa Bauernrichter, in Ostfriesland und anderen K\u00FCstenregionen auch die Deich- und Sielrichter besetzt. In Ostfriesland wurden aus den erbgesessenen Hausleuten zudem die Deputierten des dritten Standes (Hausmannsstand) der ostfriesischen Landschaft rekrutiert. Den ersten Stand bildete der Adel, den zweiten die St\u00E4dte. Eine erbgesessene Familie durfte ein eigenes Siegel und Wappen f\u00FChren. In Hamburg bildete sich im 15. Jahrhundert die Trennung von grundbesitzenden B\u00FCrgern und der \u00FCbrigen Einwohnerschaft heraus. In Sachsen gab es auch die Form Erbbesessener f\u00FCr den Dorfbewohner mit Grundbesitz."@de . . "Erbgesessener"@de . "316234"^^ . . . . . . "147962296"^^ . "Ein Erbgesessener oder \u201Eerbgesessener Hausmann\u201C war Besitzer eines langfristig, meist \u00FCber mehrere Erbg\u00E4nge, im Eigentum einer Familie befindlichen \u201EPlatzes\u201C (Bauernhof mit L\u00E4ndereien). Aus dem Kreis dieser Eigenerben wurden bis zur Neuzeit in l\u00E4ndlichen Regionen meistens die unteren Richter\u00E4mter, etwa Bauernrichter, in Ostfriesland und anderen K\u00FCstenregionen auch die Deich- und Sielrichter besetzt. In Ostfriesland wurden aus den erbgesessenen Hausleuten zudem die Deputierten des dritten Standes (Hausmannsstand) der ostfriesischen Landschaft rekrutiert. Den ersten Stand bildete der Adel, den zweiten die St\u00E4dte. Eine erbgesessene Familie durfte ein eigenes Siegel und Wappen f\u00FChren. In Hamburg bildete sich im 15. Jahrhundert die Trennung von grundbesitzenden B\u00FCrgern und der \u00FCbrigen Einwohne"@de .