. . "Epigamie"@de . "3725209"^^ . . . . "Epigamie (griechisch \u1F10\u03C0\u03B9\u03B3\u03B1\u03BC\u03AF\u03B1) bezeichnet das durch Vertrag gesicherte Recht zur Eheschlie\u00DFung von B\u00FCrgern verschiedener Staaten im antiken Griechenland. Die Epigamie war Voraussetzung f\u00FCr die Eheschlie\u00DFung, die durch einen Vertrag zwischen dem Br\u00E4utigam und dem Vater oder dem Kyrios (\u03BA\u03CD\u03C1\u03B9\u03BF\u03C2, Gewalthaber) der Braut begr\u00FCndet wurde, wenn die Eheschlie\u00DFenden nicht B\u00FCrger desselben Staates waren."@de . . . . . "153921148"^^ . . "Epigamie (griechisch \u1F10\u03C0\u03B9\u03B3\u03B1\u03BC\u03AF\u03B1) bezeichnet das durch Vertrag gesicherte Recht zur Eheschlie\u00DFung von B\u00FCrgern verschiedener Staaten im antiken Griechenland. Die Epigamie war Voraussetzung f\u00FCr die Eheschlie\u00DFung, die durch einen Vertrag zwischen dem Br\u00E4utigam und dem Vater oder dem Kyrios (\u03BA\u03CD\u03C1\u03B9\u03BF\u03C2, Gewalthaber) der Braut begr\u00FCndet wurde, wenn die Eheschlie\u00DFenden nicht B\u00FCrger desselben Staates waren. Grunds\u00E4tzlich war die Ehe zwischen B\u00FCrgern verschiedener Staaten nicht erlaubt. Das Epigamiegesetz von 451 vor Chr. in Athen forderte f\u00FCr die Ehe das Vollb\u00FCrgerrecht beider Parteien. So hatten in Athen auch Met\u00F6ken nicht das Recht, Athener zu heiraten. So galt etwa die Ehe von Aspasia und Perikles nach attischem Recht als illegitim, da es zwischen Milet und Athen keine Epigamie gab.Andererseits erlaubte Athen im 5. Jahrhundert v. Chr. die Heirat mit B\u00FCrgern der Poleis auf Eub\u00F6a. Es gab auch \u2013 wohl aus bestimmten Anl\u00E4ssen \u2013 ausdr\u00FCckliche Verbote der Epigamie, so zwischen den attischen Demen der Pallen\u00E4er und Hagnusier und zwischen Andros und Paros. Das Recht, das den B\u00FCrgern eines Staates gestattete, sich mit einer Frau aus dem jeweils anderen Staat zu verheiraten bzw. eine Tochter an einen B\u00FCrger des anderen Staates zu verheiraten, wurde in zwischenstaatlichen Vertr\u00E4gen vereinbart. Darin lag in der Regel eine besondere Gunst, die angesehenere Staaten gew\u00E4hrten; die Gegenseitigkeit trat dann von selbst ein. Insbesondere in hellenistischer Zeit geh\u00F6rten die Epigamie und die Enktesis (das Recht zum Grundst\u00FCckserwerb im Inland, das auch Nichtb\u00FCrgern verliehen werden konnte) zu den wichtigsten Vertragsbestimmungen bei zwischenstaatlichen B\u00FCndnissen. Ein Beispiel ist der Grenz-, Isopolitie- und B\u00FCndnisvertrag zwischen Aitolischem und Akarnanischem Bund 263/62 v. Chr."@de .