. . "Entwaffnung der deutschen Juden"@de . . . "4494535"^^ . "Juden ist der Erwerb, der Besitz und das F\u00FChren von Schu\u00DFwaffen und Munition sowie von Hieb- oder Sto\u00DFwaffen verboten. Sie haben die in ihrem Besitz befindlichen Waffen und Munition unverz\u00FCglich der Ortspolizeibeh\u00F6rde abzuliefern."^^ . "151463614"^^ . . . . "Mit der Entwaffnung der deutschen Juden wurde ab 1933 lokal begrenzt begonnen. Ein Schwerpunkt war Berlin, wo durch Gro\u00DFrazzien nach Waffen gesucht wurde. Anfang 1936 wurde auf Weisung der Gestapo den Polizeibeh\u00F6rden untersagt, Waffenscheine an Juden auszustellen. Im November 1938 wurde Juden durch die \u201EVerordnung gegen den Waffenbesitz der Juden\u201C der Besitz von Schuss-, Hieb- und Sto\u00DFwaffen verboten."@de . . . "Mit der Entwaffnung der deutschen Juden wurde ab 1933 lokal begrenzt begonnen. Ein Schwerpunkt war Berlin, wo durch Gro\u00DFrazzien nach Waffen gesucht wurde. Anfang 1936 wurde auf Weisung der Gestapo den Polizeibeh\u00F6rden untersagt, Waffenscheine an Juden auszustellen. Im November 1938 wurde Juden durch die \u201EVerordnung gegen den Waffenbesitz der Juden\u201C der Besitz von Schuss-, Hieb- und Sto\u00DFwaffen verboten."@de . . . . . . . . "Waffen und Munition, die sich im Besitz eines Juden befinden, sind dem Reich entsch\u00E4digungslos verfallen."^^ .