"Das Enqu\u00EAterecht ist ein allgemeines Sonderpr\u00FCfungsrecht zur Kontrolle durch Einsetzung von Untersuchungsaussch\u00FCssen. Es z\u00E4hlt zu den zentralen Kontrollbefugnissen des deutschen Bundestages und des \u00F6sterreichischen Nationalrates und stellt hier in besonderer Weise ein Recht der Minderheit auf Kontrolle der von der parlamentarischen Mehrheit getragenen Regierung dar. Zu unterscheiden von dem Enqueterecht auf Kontrolle durch Untersuchungsaussch\u00FCsse ist das Recht auf Einsetzung einer Enquete-Kommission. Enquete-Kommissionen sind aus Abgeordneten und Nichtparlamentariern zusammengesetzt. In Abgrenzung zu Untersuchungsaussch\u00FCssen dienen sie nicht zuv\u00F6rderst der Untersuchung von Missst\u00E4nden, sondern der Untersuchung von L\u00F6sungen und haben daf\u00FCr auch nicht die f\u00F6rmlichen Untersuchungsinstrumente der Beweisaufnahme wie Untersuchungsaussch\u00FCsse. Auch auf Einsetzung einer Enquete-Kommission gibt es in den meisten deutschen Landtag ein Minderheitsrecht. Das erforderliche Quorum f\u00FCr die Unterst\u00FCtzung durch die Abgeordneten reicht von einem Drittel in Brandenburg, Nordrhein-Westfalen und Sachsen bis zu einem F\u00FCnftel in Bayern, Hamburg und Hessen. In Bremen, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen und Th\u00FCringen jedoch bedarf es eines Mehrheitsbeschlusses f\u00FCr die Einsetzung einer Enquetekommission."@de . "131898942"^^ . "Enqu\u00EAterecht"@de . . "Das Enqu\u00EAterecht ist ein allgemeines Sonderpr\u00FCfungsrecht zur Kontrolle durch Einsetzung von Untersuchungsaussch\u00FCssen. Es z\u00E4hlt zu den zentralen Kontrollbefugnissen des deutschen Bundestages und des \u00F6sterreichischen Nationalrates und stellt hier in besonderer Weise ein Recht der Minderheit auf Kontrolle der von der parlamentarischen Mehrheit getragenen Regierung dar."@de . . "1180462"^^ . . . .