. . . . "3732107"^^ . "Enktesis"@de . . "155889455"^^ . "Enktesis (griechisch \u1F14\u03B3\u03BA\u03C4\u03B7\u03C3\u03B9\u03C2) bezeichnet das Recht von B\u00FCrgern anderer Staaten zum Erwerb von Grund und Boden im antiken Griechenland. Nur B\u00FCrger konnten in Athen Grundst\u00FCcke besitzen. Met\u00F6ken, die in Athen lebenden Ausl\u00E4nder, waren nicht voll rechtsf\u00E4hig. Sie durften kein Eigentum an Grundst\u00FCcken erwerben. Dieses Recht konnte ihnen individuell durch Beschluss der Ekklesia (Volksversammlung) verliehen werden."@de . "Enktesis (griechisch \u1F14\u03B3\u03BA\u03C4\u03B7\u03C3\u03B9\u03C2) bezeichnet das Recht von B\u00FCrgern anderer Staaten zum Erwerb von Grund und Boden im antiken Griechenland. Nur B\u00FCrger konnten in Athen Grundst\u00FCcke besitzen. Met\u00F6ken, die in Athen lebenden Ausl\u00E4nder, waren nicht voll rechtsf\u00E4hig. Sie durften kein Eigentum an Grundst\u00FCcken erwerben. Dieses Recht konnte ihnen individuell durch Beschluss der Ekklesia (Volksversammlung) verliehen werden. Eine andere M\u00F6glichkeit, das Vorrecht der enktesis (\u1F14\u03B3\u03BA\u03C4\u03B7\u03C3\u03B9\u03C2 \u03C0\u03AC\u03BD\u03C4\u03C9\u03BD \u03B8\u03B1\u03BD\u03AC\u03C4\u03C9\u03BD \u03BA\u03B1\u03AF \u1F00\u03B8\u03B1\u03BD\u03AC\u03C4\u03C9\u03BD) d.h. des Erwerbs von Grund und Boden (\u1F00\u03B8\u03AC\u03BD\u03B1\u03C4\u03B1) sowie von Vieh und Sklaven (\u03B8\u03BD\u03B1\u03C4\u03AC) zu verleihen, bestand in zwischenstaatlichen Vertr\u00E4gen. Insbesondere in hellenistischer Zeit geh\u00F6rten die Epigamie und die Enktesis zu den wichtigsten Vertragsbestimmungen bei zwischenstaatlichen Isopolitievertr\u00E4gen. Ein Beispiel ist der Grenz-, Isopolitie- und B\u00FCndnisvertrag zwischen Aitolischem und Akarnanischem Bund 263/62 v. Chr.."@de . . . .