"2482241"^^ . "Das schweizerische Eisenbahngesetz vom 20. Dezember 1957 (EBG) (SR 742.101) regelt alle wesentlichen Aspekte des \u00F6ffentlichen Eisenbahnnetzes in der Schweiz und ausserdem bis 2009 auch die ordentliche Finanzierung des \u00F6ffentlichen Verkehrs. In der Schweiz gelten auch s\u00E4mtliche Strassenbahnen als Eisenbahnen. Das Bundesgesetz ist kontinuierlich weiterentwickelt worden und nur noch wenige Artikel stammen aus der ersten Version vom 20. Dezember 1957. Der erste Teil der so genannten Bahnreform 2 ist am 1. Januar 2010 in Kraft getreten, der zweite Teil am 1. Juli 2013. Am 21. Juni 2013 haben National- und St\u00E4nderat die Vorlage \u00FCber Finanzierung und Ausbau der Eisenbahninfrastruktur (FABI) verabschiedet, die entsprechenden \u00C4nderungen im Eisenbahngesetz werden am 1. Januar 2016 in Kraft treten."@de . "Eisenbahngesetz (Schweiz)"@de . . . . . . . "143804783"^^ . "Das schweizerische Eisenbahngesetz vom 20. Dezember 1957 (EBG) (SR 742.101) regelt alle wesentlichen Aspekte des \u00F6ffentlichen Eisenbahnnetzes in der Schweiz und ausserdem bis 2009 auch die ordentliche Finanzierung des \u00F6ffentlichen Verkehrs. In der Schweiz gelten auch s\u00E4mtliche Strassenbahnen als Eisenbahnen. Das Bundesgesetz ist kontinuierlich weiterentwickelt worden und nur noch wenige Artikel stammen aus der ersten Version vom 20. Dezember 1957. Der erste Teil der so genannten Bahnreform 2 ist am 1. Januar 2010 in Kraft getreten, der zweite Teil am 1. Juli 2013. Am 21. Juni 2013 haben National- und St\u00E4nderat die Vorlage \u00FCber Finanzierung und Ausbau der Eisenbahninfrastruktur (FABI) verabschiedet, die entsprechenden \u00C4nderungen im Eisenbahngesetz werden am 1. Januar 2016 in Kraft treten."@de . . .