. . . . "Eisangelia"@de . "155248400"^^ . . . . "1425927"^^ . "Mit Eisangelia (altgriechisch \u03B5\u03B9\u03C3\u03B1\u03B3\u03B3\u03B5\u03BB\u03B9\u03B1) bezeichnete man im antiken Athen die von Solon eingef\u00FChrte Form \u00F6ffentlicher Klagen in Strafsachen. Sie kam vor allem dann zur Anwendung, wenn das Vergehen direkt oder indirekt das Staatsgebilde betraf, aber nicht mit konventionellen juristischen Mitteln belangt werden konnte. Der Begriff bezeichnete sowohl die ausf\u00FChrlich begr\u00FCndet eingereichte Klageschrift wie auch das daraufhin eingeleitete Verfahren. Zun\u00E4chst war diese Form der Prozessf\u00FChrung wohl nur f\u00FCr Rechtsverst\u00F6\u00DFe vorgesehen, die nicht in den Gesetzestexten auftauchten. Sp\u00E4ter gab es verschiedentliche \u00C4nderungen im Verfahren, so dass dann auch Straftaten bei schriftlich verifizierten Gesetzen belangt werden konnten. In der Mitte des 4. Jahrhunderts v. Chr. wurden die verschiedenen Verfahren geb\u00FCndelt, im n\u00F3mos eisangeltik\u00F3s zusammengefasst und einem einheitlichen Verfahren unterstellt. War zun\u00E4chst nur der Areopag f\u00FCr die Eisangelia-Klagen zust\u00E4ndig, wurden sp\u00E4ter Zust\u00E4ndigkeiten an andere Organe abgegeben, von denen aus der schriftlichen \u00DCberlieferung einige bekannt sind: \n* die Volksversammlung richtete \u00FCber schwere Sch\u00E4digungen des Allgemeinwohls; \n* der Rat der 500 bei Amtspflichtsverletzungen; \n* der Archon bei Schutzangelegenheiten, die Waisen und Schutzt\u00F6chter betrafen (die letztendliche Entscheidung oblag einem in einem Dikasterion tagenden Volksgericht); \n* die Gesamtheit der Diateten bei Pflichtverletzungen von Schiedsrichtern. Die Anklage wurde niedergeschrieben und der zust\u00E4ndigen Stelle \u00FCberreicht. Wenn diese die Anklage anerkannte, konnte der Angeklagte vom Ankl\u00E4ger festgesetzt werden oder er musste drei Personen finden, die f\u00FCr ihn b\u00FCrgten. Letzteres war nicht m\u00F6glich, wenn die Anklage auf Landesverrat oder Verfassungsbruch lautete. Wenn der Senat gegen den Angeklagten entschied, legte er die Strafe fest. Lautete das Votum f\u00FCr den Angeklagten, wurde das Verfahren an ein ordentliches Gericht weitergeleitet. In den sp\u00E4ten Jahren unter Perikles wurde ein Volksbeschluss verfasst, der jeden mit der Eisangelia bedrohte, der astronomische Theorien verbreitete."@de . "Mit Eisangelia (altgriechisch \u03B5\u03B9\u03C3\u03B1\u03B3\u03B3\u03B5\u03BB\u03B9\u03B1) bezeichnete man im antiken Athen die von Solon eingef\u00FChrte Form \u00F6ffentlicher Klagen in Strafsachen. Sie kam vor allem dann zur Anwendung, wenn das Vergehen direkt oder indirekt das Staatsgebilde betraf, aber nicht mit konventionellen juristischen Mitteln belangt werden konnte. Der Begriff bezeichnete sowohl die ausf\u00FChrlich begr\u00FCndet eingereichte Klageschrift wie auch das daraufhin eingeleitete Verfahren. In den sp\u00E4ten Jahren unter Perikles wurde ein Volksbeschluss verfasst, der jeden mit der Eisangelia bedrohte, der astronomische Theorien verbreitete."@de . . . .