. "Die Eink\u00FCnfte aus Land- und Forstwirtschaft geh\u00F6ren in \u00D6sterreich zu den betrieblichen Einkunftsarten. Dazu z\u00E4hlen die Eink\u00FCnfte aus Land- und Forstwirtschaft (\u00A7 21 EStG), Eink\u00FCnfte aus selbst\u00E4ndiger Arbeit (\u00A7 22 EStG) und Eink\u00FCnfte aus Gewerbebetrieb (\u00A7 23 EStG). Das Einkommensteuergesetz (EStG) ist anzuwenden und im Speziellen die Randziffern (Rz) 5001 bis 5188 der Einkommensteuerrichtlinien 2000."@de . "156440591"^^ . . . . "6031028"^^ . . "Eink\u00FCnfte aus Land- und Forstwirtschaft (\u00D6sterreich)"@de . "Die Eink\u00FCnfte aus Land- und Forstwirtschaft geh\u00F6ren in \u00D6sterreich zu den betrieblichen Einkunftsarten. Dazu z\u00E4hlen die Eink\u00FCnfte aus Land- und Forstwirtschaft (\u00A7 21 EStG), Eink\u00FCnfte aus selbst\u00E4ndiger Arbeit (\u00A7 22 EStG) und Eink\u00FCnfte aus Gewerbebetrieb (\u00A7 23 EStG). Das Einkommensteuergesetz (EStG) ist anzuwenden und im Speziellen die Randziffern (Rz) 5001 bis 5188 der Einkommensteuerrichtlinien 2000."@de . . .