. . "Einkaufsgemeinschaft"@de . "3636170"^^ . . . . "155908581"^^ . "Eine Einkaufsgemeinschaft ist eine Kooperationsform und somit ein freiwilliger Zusammenschluss von Unternehmen zum Zwecke der Erh\u00F6hung ihrer Wirtschaftlichkeit. Einkaufsgemeinschaften sind besonders im mittelst\u00E4ndischen Einzelhandel verbreitet. Durch die Nachfrageb\u00FCndelung, zum Beispiel beim Energiebezug, erhalten die einzelnen Betriebe verbesserte Konditionen. Namentlich f\u00FCr die vielf\u00E4ltigen Formen von Einkaufsgemeinschaften im Handel werden in der Literatur auch andere Begriffe verwendet wie Integriertes Handelssystem, kooperierendes Handelssystem, Handelskooperation, kooperierende Gruppe, Verbundgruppe, Einkaufsvereinigung, Einkaufskontor, Einkaufsverband oder Einkaufsgenossenschaft. Je nach Zugeh\u00F6rigkeit der zusammenarbeitenden Unternehmen zu einer oder zwei Wirtschaftsstufen oder zu verschiedenen Branchen werden Einkaufsgemeinschaften in horizontale, vertikale und konglomerate Kooperationen unterschieden. Horizontale Einkaufsgemeinschaften verbinden z. B. ausschlie\u00DFlich Einzelh\u00E4ndler oder Gro\u00DFh\u00E4ndler untereinander. Verbindungen von Gro\u00DF- und Einzelh\u00E4ndlern werden als vertikale Kooperationen bezeichnet. Ein Sonderfall liegt bei der horizontal konzipierten Einkaufsgenossenschaft von Einzelh\u00E4ndlern vor. Mit ihrem genossenschaftlichen Zusammenschluss entsteht ein gemeinschaftlicher Gesch\u00E4ftsbetrieb auf der Gro\u00DFhandelsstufe: die Genossenschaft oder die Genossenschaftszentrale. Entsprechendes gilt f\u00FCr Einkaufsgenossenschaften von Handwerkern, Gastronomen oder Freiberuflern. Aus gesamtwirtschaftlicher Sicht sind Einkaufsgemeinschaften durch zahlreiche Wettbewerbsbesonderheiten gekennzeichnet, z. B. durch die Gleichzeitigkeit von intra- und interorganisationalem Individual- und Gruppenwettbewerb. Daraus ergibt sich, dass Einkaufsgemeinschaften bei ihren Bedarfsdeckungsgesch\u00E4ften wie jeder andere Marktteilnehmer nach den Gegebenheiten des Marktes und den Bestimmungen des Kartell- und Wettbewerbsrechtes zu richten haben."@de . "Eine Einkaufsgemeinschaft ist eine Kooperationsform und somit ein freiwilliger Zusammenschluss von Unternehmen zum Zwecke der Erh\u00F6hung ihrer Wirtschaftlichkeit. Einkaufsgemeinschaften sind besonders im mittelst\u00E4ndischen Einzelhandel verbreitet. Durch die Nachfrageb\u00FCndelung, zum Beispiel beim Energiebezug, erhalten die einzelnen Betriebe verbesserte Konditionen."@de . . . . . . . . . .