. . . . . . . . . "Einheitsstaat"@de . . "154094430"^^ . "Als Einheitsstaat wird ein Staat bezeichnet, in dem die Staatsgewalt \u00FCber das gesamte Staatsgebiet meist von der Hauptstadt aus zentralistisch ausge\u00FCbt wird. Gebr\u00E4uchlich ist heute zunehmend auch der Ausdruck Zentralstaat. Als besondere Auspr\u00E4gung des Einheitsstaats wird teilweise der dezentrale Einheitsstaat genannt, der \u00FCber dezentrale Organe der Selbstverwaltung wie etwa Bezirke oder Departements verf\u00FCgt, die jedoch zentral beaufsichtigt werden. Einheitsstaaten werden durch Einteilung in Verwaltungseinheiten, gegebenenfalls auch in eigenst\u00E4ndige Selbstverwaltungsk\u00F6rperschaften gegliedert, nicht aber in eigenstaatliche Gliedstaaten wie im Bundesstaat. Das Streben nach einem Einheitsstaat wird als Unitarismus bezeichnet, das Streben nach einer bundesstaatlichen Ordnung demgegen\u00FCber als F\u00F6deralismus."@de . . . . . . . . . . "180484"^^ . . "Als Einheitsstaat wird ein Staat bezeichnet, in dem die Staatsgewalt \u00FCber das gesamte Staatsgebiet meist von der Hauptstadt aus zentralistisch ausge\u00FCbt wird. Gebr\u00E4uchlich ist heute zunehmend auch der Ausdruck Zentralstaat. Als besondere Auspr\u00E4gung des Einheitsstaats wird teilweise der dezentrale Einheitsstaat genannt, der \u00FCber dezentrale Organe der Selbstverwaltung wie etwa Bezirke oder Departements verf\u00FCgt, die jedoch zentral beaufsichtigt werden."@de . .