. "Der Eideshelfer (auch: Eidhelfer \u2013 lat. coniurator) wurde im hochmittelalterlichen Prozess durch die Parteien benannt, um die Glaubhaftigkeit ihres eigenen Vorbringens durch die Versicherung \u00FCber den Leumund, eben durch den Eideshelfer, zu best\u00E4tigen. Eine Sachverhaltsermittlung im Sinne eines Tatsachenbeweises fand durch den Eideshelfer nicht statt. Vielmehr bezeugte er lediglich den \u201Eguten Ruf\u201C der Partei. In der Regel wurde nicht nur ein Eideshelfer, sondern mehrere Eideshelfer aufgeboten, in der Regel sechs. Bis zu 36 Eideshelfer konnten je Partei benannt werden. Die Eideshelfer \u2013 gew\u00F6hnlich Verwandte \u2013 beschworen, dass sie die Einlassungen der Partei f\u00FCr wahr hielten. Blieben trotz der Eideshelfer Zweifel oder waren keine solchen aufzutreiben, kam es entweder zum Zweikampf zwischen den Parteien oder zu sogenannten Gottesurteilen (Feuerprobe u. \u00E4.). Mit der Wiederentdeckung des r\u00F6mischen (und kanonischen) Rechts wurde der Eideshelfer aus dem Prozess verdr\u00E4ngt. Stattdessen erlangte der Zeuge die Stellung eines echten Beweismittels."@de . "Der Eideshelfer (auch: Eidhelfer \u2013 lat. coniurator) wurde im hochmittelalterlichen Prozess durch die Parteien benannt, um die Glaubhaftigkeit ihres eigenen Vorbringens durch die Versicherung \u00FCber den Leumund, eben durch den Eideshelfer, zu best\u00E4tigen. Eine Sachverhaltsermittlung im Sinne eines Tatsachenbeweises fand durch den Eideshelfer nicht statt. Vielmehr bezeugte er lediglich den \u201Eguten Ruf\u201C der Partei. In der Regel wurde nicht nur ein Eideshelfer, sondern mehrere Eideshelfer aufgeboten, in der Regel sechs. Bis zu 36 Eideshelfer konnten je Partei benannt werden."@de . . . . . "212791"^^ . . "Eideshelfer"@de . "131506939"^^ . .