. . . "Als Dom\u00E4nenfrage bezeichnet man den Konflikt um das ehemalige f\u00FCrstliche Kammergut in den deutschen Bundesstaaten bis 1918 sowie in der Weimarer Republik. W\u00E4hrend die parlamentarischen Vertretungen der Ansicht waren, dass diese G\u00FCter Staatseigentum seien, beanspruchten sie die regierenden H\u00E4user als Privateigentum. Hintergrund war, dass die Dom\u00E4nen als Anh\u00E4ngsel der Souver\u00E4nit\u00E4t betrachtet wurden. Ihr \u00DCbergang in Staatseigentum bedeutete damit zugleich den Verlust der Souver\u00E4nit\u00E4t f\u00FCr den Landesherrn. Staatseigentum konnten die Dom\u00E4nen aber nur im rechtspers\u00F6nlichen Staat werden. Da im 19. Jahrhundert noch nicht alle Glieder des Deutschen Bundes oder Deutschen Reiches rechtspers\u00F6nliche Staaten waren, drehte sich der Streit um die Dom\u00E4nen auch um die Staatswerdung selbst. F\u00FCr die Dom\u00E4nenfrage musste nach 1918 eine endg\u00FCltige L\u00F6sung gefunden werden. Eine rasche Einigung wurde noch 1919 im Freistaat Coburg mit der Gr\u00FCndung der Coburger Landesstiftung erzielt. In Bayern fanden Staat und Wittelsbacher 1923 mit der Gr\u00FCndung des Wittelsbacher Ausgleichsfonds und der Wittelsbacher Landesstiftung einen Kompromiss. In beiden F\u00E4llen wurden die Dom\u00E4nen zwischen Staat und Dynastie aufgeteilt und die Kunstsammlungen in eine Stiftung eingebracht. Die Unzufriedenheit mit den Anspr\u00FCchen mancher ehemaligen F\u00FCrstenh\u00E4user f\u00FChrte zur Forderung nach der F\u00FCrstenenteignung 1926. Politische Brisanz erhielt die Dom\u00E4nenfrage im Herbst 2006 bei der Aff\u00E4re um die Handschriftenverk\u00E4ufe der Badischen Landesbibliothek."@de . "Als Dom\u00E4nenfrage bezeichnet man den Konflikt um das ehemalige f\u00FCrstliche Kammergut in den deutschen Bundesstaaten bis 1918 sowie in der Weimarer Republik. W\u00E4hrend die parlamentarischen Vertretungen der Ansicht waren, dass diese G\u00FCter Staatseigentum seien, beanspruchten sie die regierenden H\u00E4user als Privateigentum. Hintergrund war, dass die Dom\u00E4nen als Anh\u00E4ngsel der Souver\u00E4nit\u00E4t betrachtet wurden. Ihr \u00DCbergang in Staatseigentum bedeutete damit zugleich den Verlust der Souver\u00E4nit\u00E4t f\u00FCr den Landesherrn. Staatseigentum konnten die Dom\u00E4nen aber nur im rechtspers\u00F6nlichen Staat werden. Da im 19. Jahrhundert noch nicht alle Glieder des Deutschen Bundes oder Deutschen Reiches rechtspers\u00F6nliche Staaten waren, drehte sich der Streit um die Dom\u00E4nen auch um die Staatswerdung selbst."@de . . "2211347"^^ . . . . "Dom\u00E4nenfrage"@de . "146505095"^^ .