. . "Als Dispensehe, volkst\u00FCmlich auch Sever-Ehe bezeichnet man ein heftig umstrittenes Rechtsinstrument im \u00D6sterreich der Zwischenkriegszeit.Als Landeshauptmann erm\u00F6glichte Albert Sever die sogenannten \u201ESever-Ehen\u201C, die Wiederheirat geschiedener Katholiken. Diesen ist nach den kirchlichen Prinzipien bis heute eine zweite Ehe verboten. Eine obligatorische Zivilehe mit der M\u00F6glichkeit der Scheidung gab es in \u00D6sterreich vor 1938 nicht, die Regelungen richteten sich nach der jeweiligen Konfession. Dies hatten die Katholische Kirche und die Christlichsoziale Partei durchgesetzt. Mittels Verordnung schuf Sever aber die M\u00F6glichkeit, beim Landeshauptmann um Dispens von diesem Verbot anzusuchen. So konnten \u201Ewilde\u201C Ehen zu staatlich anerkannten gemacht werden. Der Verfassungsgerichtshof (VfGH) und der Oberste Gerichtshof (OGH) waren in dieser Sache uneins. Der OGH sah Severs Verordnung und die darauf fu\u00DFenden Wiederverheiratungen Geschiedener als ung\u00FCltig, der VfGH erkl\u00E4rte sie f\u00FCr g\u00FCltig. Von dieser M\u00F6glichkeit der Dispensierung vom Ehehindernis des existierenden Ehebands machten \u00FCber 15000 Paare Gebrauch. Man sprach von den sogenannten \u201ESever-Ehen\u201C. Der Verfassungsgerichtshof, der die Dispensehen als g\u00FCltig ansah, wurde daraufhin im Jahr 1929 \u201Eentpolitisiert\u201C mit Wirkung ab 15. Februar 1930 und eine Neubestellung der an sich auf Lebenszeit bestellten Verfassungsrichter vorgenommen. Dabei wurde der angesehene Verfassungsjurist Hans Kelsen, der als \u201EVater des Verfassungsgerichtshofs\u201C, aber auch als Bef\u00FCrworter der Dispensehe galt, nicht mehr in den Kreis der Richter aufgenommen."@de . "Dispensehe"@de . "8521312"^^ . "157033877"^^ . . . . "Als Dispensehe, volkst\u00FCmlich auch Sever-Ehe bezeichnet man ein heftig umstrittenes Rechtsinstrument im \u00D6sterreich der Zwischenkriegszeit.Als Landeshauptmann erm\u00F6glichte Albert Sever die sogenannten \u201ESever-Ehen\u201C, die Wiederheirat geschiedener Katholiken. Diesen ist nach den kirchlichen Prinzipien bis heute eine zweite Ehe verboten. Eine obligatorische Zivilehe mit der M\u00F6glichkeit der Scheidung gab es in \u00D6sterreich vor 1938 nicht, die Regelungen richteten sich nach der jeweiligen Konfession. Dies hatten die Katholische Kirche und die Christlichsoziale Partei durchgesetzt. Mittels Verordnung schuf Sever aber die M\u00F6glichkeit, beim Landeshauptmann um Dispens von diesem Verbot anzusuchen. So konnten \u201Ewilde\u201C Ehen zu staatlich anerkannten gemacht werden."@de . . . .