. . . "Diligentia quam in suis"@de . . . "Diligentia quam in suis, vollst\u00E4ndig eigentlich diligentia quam in suis rebus adhibere solet (lat. f\u00FCr \u201Edie Sorgfalt, wie sie in eigenen Angelegenheiten angewendet wird\u201C) ist ein bestimmter Verschuldensma\u00DFstab, legaldefiniert in \u00A7 277 BGB. Die Norm dient damit der Ausf\u00FCllung des Tatbestandsmerkmals \u201Eeigen\u00FCbliche Sorgfalt\u201C, wie es in anderen Paragraphen wie z.B. \u00A7\u00A7 690, 708, 1359, 1664 BGB verwendet wird."@de . "Diligentia quam in suis, vollst\u00E4ndig eigentlich diligentia quam in suis rebus adhibere solet (lat. f\u00FCr \u201Edie Sorgfalt, wie sie in eigenen Angelegenheiten angewendet wird\u201C) ist ein bestimmter Verschuldensma\u00DFstab, legaldefiniert in \u00A7 277 BGB. Die Norm dient damit der Ausf\u00FCllung des Tatbestandsmerkmals \u201Eeigen\u00FCbliche Sorgfalt\u201C, wie es in anderen Paragraphen wie z.B. \u00A7\u00A7 690, 708, 1359, 1664 BGB verwendet wird. Nach Auffassung von Rechtshistorikern erlangte der Haftungsma\u00DFstab im r\u00F6mischen Privatrecht erstmals im epiklassischen Recht Bedeutung, dort insbesondere bei der gesellschaftsrechtlichen societas. Trotz der Relativierung der Sorgfaltsanforderungen wirkte die Verurteilung aufgrund einer actio pro socio (zur Gesellschaftsauseinandersetzung) infamierend."@de . "9596527"^^ . . . "158233756"^^ .