"6020503"^^ . . . . . . "144838759"^^ . . "Die Demenrichter (von Demos, Gemeinde, in Attika Unterabteilung der 10 Phylen, urspr\u00FCnglich 100, sp\u00E4ter 174 an der Zahl) waren im antiken Athen ein Richterkollegium, das privatrechtliche Klagen entschied. Dieses Kollegium wurde von Peisistratos mit 30 Demenrichtern (griechisch \u03B4\u03B9\u03BA\u03B1\u03C3\u03C4\u03B1\u03AF \u03BA\u03B1\u03C4\u1F70 \u03B4\u03AE\u03BC\u03BF\u03C5\u03C2, dikasta\u00ED kat\u00E0 d\u00E9mous) eingef\u00FChrt, von Kleisthenes wieder abgeschafft, danach von Ephialtes und Perikles erneut etabliert und nach der Herrschaft der Drei\u00DFig Tyrannen (403 v. Chr.) auf 40 Demenrichter erh\u00F6ht, die sogenannten Vierzig. Die Vierzig wurden in Athen aus den 10 Phylen ausgelost und bildeten zehn Gerichtsh\u00F6fe mit jeweils 4 Richtern aus jeder Phyle, die jeweils in der Phyle der Beklagten Recht sprachen, indem sie \u00FCber Land zogen und vor Ort zu Gericht sa\u00DFen, um die die zivilen Streitf\u00E4lle abschlie\u00DFenden Urteile zu f\u00E4llen. Aristoteles betont die praktische Seite dieser Regelung, weil die Landbev\u00F6lkerung so nicht in die Stadt ziehen musste, um eine Klage einzureichen. Zur Zeit des Peisistratos, in der die Richter als Einzelrichter durchs Land zogen, waren damit aber auch die Abl\u00F6sung der von lokalen Aristokraten wahrgenommenen Gerichtsbarkeit und die Durchdringung der l\u00E4ndlichen Gebiete mit einem Organ zentraler Staatlichkeit verbunden. Peisistratos selbst soll, laut Aristoteles, in dieser Funktion in die abgelegenen l\u00E4ndlichen Gebiete gereist sein. Die Prozessordnung schrieb vor, dass die T\u00E4tigkeit der Demenrichter zumindest ab der Zeit der Vierzig auf einen Streitwert von 10 Drachmen beschr\u00E4nkt war, betraf also Bagatellf\u00E4lle der kleinen Leuten, dar\u00FCber hinausgehende Streitwertsummen mussten den Schiedsrichtern (diaiteta\u00ED) \u00FCbergeben werden. Als weitere Aufgabe teilten sie phylenweise per Auslosung den Diaitetai die F\u00E4lle zu, die diese in ihrer Amtszeit \u00FCbernehmen und abschlie\u00DFen mussten."@de . "Die Demenrichter (von Demos, Gemeinde, in Attika Unterabteilung der 10 Phylen, urspr\u00FCnglich 100, sp\u00E4ter 174 an der Zahl) waren im antiken Athen ein Richterkollegium, das privatrechtliche Klagen entschied. Dieses Kollegium wurde von Peisistratos mit 30 Demenrichtern (griechisch \u03B4\u03B9\u03BA\u03B1\u03C3\u03C4\u03B1\u03AF \u03BA\u03B1\u03C4\u1F70 \u03B4\u03AE\u03BC\u03BF\u03C5\u03C2, dikasta\u00ED kat\u00E0 d\u00E9mous) eingef\u00FChrt, von Kleisthenes wieder abgeschafft, danach von Ephialtes und Perikles erneut etabliert und nach der Herrschaft der Drei\u00DFig Tyrannen (403 v. Chr.) auf 40 Demenrichter erh\u00F6ht, die sogenannten Vierzig."@de . "Demenrichter"@de .