. . . . . "Der Cuxhaven-Vertrag ist ein Staatsvertrag zwischen den Bundesl\u00E4ndern Niedersachsen und Hamburg zum Tausch von Hafengebieten in Cuxhaven und des Wattgebiets um Neuwerk vom 3. Oktober 1961. Er gliederte die Inseln Neuwerk und Scharh\u00F6rn und umliegendes Wattgebiet zum 1. Oktober 1969 wieder ins Hamburger Staatsgebiet ein, indem die Hamburger Rechte an Hafenanlagen im Stadtgebiet von Cuxhaven an Niedersachsen \u00FCbergehen sollten. Dies waren haupts\u00E4chlich der Amerikahafen und das Steubenh\u00F6ft. Hamburg trat die Hafenanlagen dann 1993 an das Land Niedersachsen ab. Hintergrund dieses Vertrages war die Sicherung eines Standortes f\u00FCr einen Tiefwasserhafen Hamburgs in der Au\u00DFenelbe, der jedoch bisher nicht realisiert wurde. Erster B\u00FCrgermeister Hamburgs war zu dieser Zeit Paul Nevermann. Es gab Stimmen, die bezweifelten, dass der Vertrag rechtens war. Zum einen sei das Watt Bundeswasserstra\u00DFe und damit Bundesgebiet, zum anderen m\u00FCsse die \u00C4nderung von Landesgrenzen von einem Bundesgesetz geregelt werden."@de . . "53.8649"^^ . "53.8649"^^ . . . . . "Cuxhaven-Vertrag"@de . "53.86492777777778 8.715588888888888" . "DE-NI"^^ . . . . "7962318"^^ . . "8.71559"^^ . . . . "150377277"^^ . "8.71559"^^ . "city"^^ . . "Der Cuxhaven-Vertrag ist ein Staatsvertrag zwischen den Bundesl\u00E4ndern Niedersachsen und Hamburg zum Tausch von Hafengebieten in Cuxhaven und des Wattgebiets um Neuwerk vom 3. Oktober 1961. Er gliederte die Inseln Neuwerk und Scharh\u00F6rn und umliegendes Wattgebiet zum 1. Oktober 1969 wieder ins Hamburger Staatsgebiet ein, indem die Hamburger Rechte an Hafenanlagen im Stadtgebiet von Cuxhaven an Niedersachsen \u00FCbergehen sollten. Dies waren haupts\u00E4chlich der Amerikahafen und das Steubenh\u00F6ft. Hamburg trat die Hafenanlagen dann 1993 an das Land Niedersachsen ab."@de .