. . . . . . "Cum ex apostolatus officio"@de . "Cum ex apostolatus officio ist der Name einer p\u00E4pstlichen Bulle, die Papst Paul IV. am 15. Februar 1559 verfasste. Sie enth\u00E4lt unter anderem die Grundaussage, dass ein Kardinal, der offenkundig vom Glauben abgefallen ist, sein aktives und passives Wahlrecht bei einer Papstwahl verliert. Sollte ein Bischof, Erzbischof, Kardinal oder Papst vor seiner Wahl vom katholischen Glauben abweichen, ist seine Erhebung, auch wenn sie mit der Einstimmigkeit aller Kardin\u00E4le getroffen wurde, null und nichtig und als wertlos anzusehen.Unter anderem wird vermutet, dass Paul IV. die Bulle verfasste, um eine m\u00F6gliche Wahl des beliebten Kardinals Morone zu verhindern."@de . . . . . "Cum ex apostolatus officio ist der Name einer p\u00E4pstlichen Bulle, die Papst Paul IV. am 15. Februar 1559 verfasste. Sie enth\u00E4lt unter anderem die Grundaussage, dass ein Kardinal, der offenkundig vom Glauben abgefallen ist, sein aktives und passives Wahlrecht bei einer Papstwahl verliert. Sollte ein Bischof, Erzbischof, Kardinal oder Papst vor seiner Wahl vom katholischen Glauben abweichen, ist seine Erhebung, auch wenn sie mit der Einstimmigkeit aller Kardin\u00E4le getroffen wurde, null und nichtig und als wertlos anzusehen.Unter anderem wird vermutet, dass Paul IV. die Bulle verfasste, um eine m\u00F6gliche Wahl des beliebten Kardinals Morone zu verhindern."@de . . "1860092"^^ . "123286518"^^ . .